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    Nationalrat - Hans Fehr
Fakten statt Märchen über Schengen!
Kurzartikel/Leserbrief, 18. Januar 2005

Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS)

Mit millionenschweren Kampagnen verbreiten die Schengen-Befürworter das Märchen von "mehr Sicherheit durch Schengen". Ebenso wird behauptet, an der Grenze ändere sich mit Schengen "praktisch nichts". Das ist eine Lüge und eine Irreführung der Bürger. Denn in Tat und Wahrheit verpflichtet uns das Schengen-Abkommen zur Abschaffung der Grenzkontrollen. Das heisst: freie Bahn für Illegale, Kriminelle, Diebesbanden und Verbrecher. Wollen wir das?

Bei den im Luxemburger Weinbauerndorf Schengen abgeschlossenen Übereinkommen geht es nicht um Sicherheit, sondern um das "freie Überschreiten der Binnengrenzen". Schengen will ein grenzenloses Europa. Dazu müssen insbesondere die folgenden Massnahmen durchgeführt werden:
Freigabe bisher wegen der Bedürfnisse der Grenzkontrollen gesperrter Fahrbahnen und -spuren; Entfernung von Kontrollkabinen auf Mittelstreifen; Demontage von Fahrbahnüberdachungen, Aufhebung von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Beschluss des Exekutivausschusses vom 26. April 1994). Nichts mehr soll an die (ehemalige) Grenze erinnern!

Zudem schreibt das so genannte Schengener Durchführungs-Übereinkommen in Artikel 2 Absatz 1 zwingend vor: "Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden." Und der zugehörige Beschluss des Exekutivausschusses vom 26.4.1994 lautet: "Den zuständigen Grenzbehörden ist es damit verwehrt, überhaupt noch Binnengrenzkontrollen vorzunehmen. Mit der Befreiung von Grenzkontrollen entfällt die Verpflichtung, aufgrund des Überschreitens der Binnengrenzen ein gültiges Grenzübertritts-Dokument vorzuzeigen oder vorzulegen."

EU will auch mobile Kontrollen verbieten
Die Schengen-Befürworter klammern sich nun an die mobilen Kontrollen (die so genannte Schleierfahndung) im Hinterland der Grenze, die mit Schengen angeblich verstärkt würden. Die EU-Kommission, also die Regierung der EU, will aber auch diesen mobilen Kontrollen verbieten. Begründung: Die Schleierfahndung sei eine Grenzkontrolle durch die Hintertür und verstosse gegen die Reisefreiheit (ARD, Report München, 8.11.2004).
Die Kommission stützt sich dabei auf die neue EU-Verfassung ab. Diese schreibt im Artikel III-265 ausdrücklich vor: "Die Union entwickelt eine Politik, mit der sichergestellt werden soll, dass Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der Binnengrenzen nicht kontrolliert werden."

Auch die Behauptung der Schengen-Befürworter, die Personenkontrollen würden mit Schengen einfach unter dem Titel Warenkontrollen durchgeführt, widerspricht dem Schengenrecht diametral. Personenkontrollen sind nur bei konkretem Verdacht gestattet, im Zusammenhang mit Warenkontrollen also bei Falsch- oder Nicht-Deklaration.

Erstaunlicherweise hört man von Befürworterseite lediglich Glaubensbekenntnisse über Schengen. Das zwingende Schengenrecht wird einfach ausgeblendet, obwohl sogar im "Assoziationsvertrag", Artikel 2, ausdrücklich steht, dass diese Bestimmungen von der Schweiz "umgesetzt und angewendet" werden.

Umso mehr muss der verhängnisvolle Schengen-Beitritt, der auch unsere Unabhängigkeit aushöhlt und uns letztlich in die EU treibt, mit dem Referendum verhindert werden.


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