Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer der Aktion
für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS)
Mit millionenschweren Kampagnen verbreiten die Schengen-Befürworter
das Märchen von "mehr Sicherheit durch Schengen". Ebenso
wird behauptet, an der Grenze ändere sich mit Schengen "praktisch
nichts". Das ist eine Lüge und eine Irreführung der Bürger.
Denn in Tat und Wahrheit verpflichtet uns das Schengen-Abkommen zur Abschaffung
der Grenzkontrollen. Das heisst: freie Bahn für Illegale, Kriminelle,
Diebesbanden und Verbrecher. Wollen wir das?
Bei den im Luxemburger Weinbauerndorf Schengen abgeschlossenen Übereinkommen
geht es nicht um Sicherheit, sondern um das "freie Überschreiten
der Binnengrenzen". Schengen will ein grenzenloses Europa. Dazu müssen
insbesondere die folgenden Massnahmen durchgeführt werden:
Freigabe bisher wegen der Bedürfnisse der Grenzkontrollen gesperrter
Fahrbahnen und -spuren; Entfernung von Kontrollkabinen auf Mittelstreifen;
Demontage von Fahrbahnüberdachungen, Aufhebung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
(Beschluss des Exekutivausschusses vom 26. April 1994). Nichts mehr soll
an die (ehemalige) Grenze erinnern!
Zudem schreibt das so genannte Schengener Durchführungs-Übereinkommen
in Artikel 2 Absatz 1 zwingend vor: "Die Binnengrenzen dürfen
an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden."
Und der zugehörige Beschluss des Exekutivausschusses vom 26.4.1994
lautet: "Den zuständigen Grenzbehörden ist es damit verwehrt,
überhaupt noch Binnengrenzkontrollen vorzunehmen. Mit der Befreiung
von Grenzkontrollen entfällt die Verpflichtung, aufgrund des Überschreitens
der Binnengrenzen ein gültiges Grenzübertritts-Dokument vorzuzeigen
oder vorzulegen."
EU will auch mobile Kontrollen verbieten
Die Schengen-Befürworter klammern sich nun an die mobilen Kontrollen
(die so genannte Schleierfahndung) im Hinterland der Grenze, die mit Schengen
angeblich verstärkt würden. Die EU-Kommission, also die Regierung
der EU, will aber auch diesen mobilen Kontrollen verbieten. Begründung:
Die Schleierfahndung sei eine Grenzkontrolle durch die Hintertür
und verstosse gegen die Reisefreiheit (ARD, Report München, 8.11.2004).
Die Kommission stützt sich dabei auf die neue EU-Verfassung ab. Diese
schreibt im Artikel III-265 ausdrücklich vor: "Die Union entwickelt
eine Politik, mit der sichergestellt werden soll, dass Personen unabhängig
von ihrer Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der Binnengrenzen
nicht kontrolliert werden."
Auch die Behauptung der Schengen-Befürworter, die Personenkontrollen
würden mit Schengen einfach unter dem Titel Warenkontrollen durchgeführt,
widerspricht dem Schengenrecht diametral. Personenkontrollen sind nur
bei konkretem Verdacht gestattet, im Zusammenhang mit Warenkontrollen
also bei Falsch- oder Nicht-Deklaration.
Erstaunlicherweise hört man von Befürworterseite lediglich
Glaubensbekenntnisse über Schengen. Das zwingende Schengenrecht wird
einfach ausgeblendet, obwohl sogar im "Assoziationsvertrag",
Artikel 2, ausdrücklich steht, dass diese Bestimmungen von der Schweiz
"umgesetzt und angewendet" werden.
Umso mehr muss der verhängnisvolle Schengen-Beitritt, der auch unsere
Unabhängigkeit aushöhlt und uns letztlich in die EU treibt,
mit dem Referendum verhindert werden.
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