Verschiedene kantonale und städtische
Polizeikorps verfügen für den Einsatz gegen gefährliche Kriminelle,
Geiselnehmer, Amokläufer und dergleichen über den Taser - eine
Elektroschock-Pistole, mit der gewalttätige Täter in Sekundenschnelle
vorübergehend "ausser Gefecht" gesetzt werden können.
In Extremfällen, wenn nur noch der Einsatz der Schusswaffe bliebe,
um einen Täter zu stoppen, ist der Taser zweifellos die bessere Alternative.
Denn Schusswaffen können schwere bis tödliche Verletzungen verursachen
und Drittpersonen gefährden. Das Zwangsanwendungsgesetz, das gegenwärtig
im Parlament beraten wird, will im Verantwortungsbereich des Bundes einheitliche
Regeln für den Einsatz von polizeilichen Zwangsmitteln schaffen. Dabei
sorgt ausgerechnet der Taser für rote Köpfe.
Die modernen Elektroschock-Pistolen ("nicht tödlich wirkende
Destabilisierungsgeräte") sind derzeit in acht Kantonen zugelassen.
Sie dürfen in der Regel nur von Spezialeinheiten der Polizei und
unter Beachtung strenger Vorschriften eingesetzt werden - so beispielsweise
bei den Kantonspolizeikorps beider Basel oder bei der Zürcher Stadtpolizei.
Damit die speziell geschulten Polizisten die Wirkung dieser Waffe kennen,
müssen sie selbst einen Taser-Einsatz über sich ergehen lassen.
Ein humanes Mittel
Der Taser ist ein viel humaneres Mittel als die Schusswaffe. Wer (durch
die zwei winzigen Pfeile an Drähten) getroffen wird, sinkt zusammen
und ist für kurze Zeit immobil. Nach zwei Minuten kann die betreffende
Person aber unverletzt wieder aufstehen.
Dennoch behaupten die Gegner, der Taser rufe schwere Gesundheitsschädigungen
hervor und sei in vielen Fällen sogar tödlich. Der wissenschaftliche
Dienst der Zürcher Stadtpolizei - gestützt durch in- und ausländische
Polizeieinheiten - kommt jedoch zu einem ganz andern Schluss. In der Antwort
auf einen parlamentarischen Vorstoss schreibt der Zürcher Stadtrat:
"Das Risiko (
) darf im Vergleich zu allen andern Waffen
als äusserst gering bezeichnet werden. Die medizinisch-wissenschaftlichen
Testergebnisse werden durch die Auswertung aller bis heute weltweit registrierten
Taser-Einsätze (etwa 2300) und Selbsttests (etwa 60'000) gestützt,
gemäss welchen die Elektroeinwirkung des Tasers auf den menschlichen
Organismus in keinem einzigen bekannten Fall zu gesundheitsschädigenden
oder gar tödlichen Folgen geführt hat."
Im weiteren sei dank den modernen Tasern bei diversen US-Polizeikorps
die Zahl polizeilicher Schusswaffeneinsätze drastisch gesunken, und
die Zahl verletzter Polizeibeamter habe sich um bis zu 80% verringert.
Einheitliche Anwendung von Zwang
Das Zwangsanwendungsgesetz ändert nichts daran, dass die Kantone
in ihrem Bereich frei sind, den Taser zuzulassen oder nicht. Das
Gesetz sorgt aber dort für eine einheitliche Regelung, wo die Kantone
im Auftrag des Bundes Vollzugsaufgaben wahrnehmen. So beispielsweise,
wenn Kantonspolizisten im Auftrag des Bundes gefährliche Personentransporte
ausführen, wenn sie in Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei
Verhaftungen vornehmen oder ähnliche Aufgaben wahrnehmen. Hingegen
kommt der Einsatz von Tasern bei Ausschaffungen im Flugzeug kaum zum Tragen,
weil es dort andere Mittel wie Hand- und Fussfesseln und dergleichen gibt.
Im Rechtsstaat braucht es eine genau geregelte, einheitliche
Anwendung von polizeilichen Gewaltmitteln, um das Recht durchzusetzen.
Die Zulassung des Tasers bringt dabei für alle Beteiligten Vorteile.
Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Geschäftsführer AUNS
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