Nationalrat Hans Fehr Bundeshaus in Bern
Home Portrait Schwerpunkte Aktuell Agenda Meine Frage Kontakt Archiv
 
 
 
 
    Nationalrat - Hans Fehr
Ja zum Zwangsanwendungsgesetz, ja zum Taser!
Artikel/Leserbrief, 8. Februar 2008


Verschiedene kantonale und städtische Polizeikorps verfügen für den Einsatz gegen gefährliche Kriminelle, Geiselnehmer, Amokläufer und dergleichen über den Taser - eine Elektroschock-Pistole, mit der gewalttätige Täter in Sekundenschnelle vorübergehend "ausser Gefecht" gesetzt werden können. In Extremfällen, wenn nur noch der Einsatz der Schusswaffe bliebe, um einen Täter zu stoppen, ist der Taser zweifellos die bessere Alternative. Denn Schusswaffen können schwere bis tödliche Verletzungen verursachen und Drittpersonen gefährden. Das Zwangsanwendungsgesetz, das gegenwärtig im Parlament beraten wird, will im Verantwortungsbereich des Bundes einheitliche Regeln für den Einsatz von polizeilichen Zwangsmitteln schaffen. Dabei sorgt ausgerechnet der Taser für rote Köpfe.

Die modernen Elektroschock-Pistolen ("nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte") sind derzeit in acht Kantonen zugelassen. Sie dürfen in der Regel nur von Spezialeinheiten der Polizei und unter Beachtung strenger Vorschriften eingesetzt werden - so beispielsweise bei den Kantonspolizeikorps beider Basel oder bei der Zürcher Stadtpolizei. Damit die speziell geschulten Polizisten die Wirkung dieser Waffe kennen, müssen sie selbst einen Taser-Einsatz über sich ergehen lassen.

Ein humanes Mittel
Der Taser ist ein viel humaneres Mittel als die Schusswaffe. Wer (durch die zwei winzigen Pfeile an Drähten) getroffen wird, sinkt zusammen und ist für kurze Zeit immobil. Nach zwei Minuten kann die betreffende Person aber unverletzt wieder aufstehen.
Dennoch behaupten die Gegner, der Taser rufe schwere Gesundheitsschädigungen hervor und sei in vielen Fällen sogar tödlich. Der wissenschaftliche Dienst der Zürcher Stadtpolizei - gestützt durch in- und ausländische Polizeieinheiten - kommt jedoch zu einem ganz andern Schluss. In der Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss schreibt der Zürcher Stadtrat:

"Das Risiko (…) darf im Vergleich zu allen andern Waffen als äusserst gering bezeichnet werden. Die medizinisch-wissenschaftlichen Testergebnisse werden durch die Auswertung aller bis heute weltweit registrierten Taser-Einsätze (etwa 2300) und Selbsttests (etwa 60'000) gestützt, gemäss welchen die Elektroeinwirkung des Tasers auf den menschlichen Organismus in keinem einzigen bekannten Fall zu gesundheitsschädigenden oder gar tödlichen Folgen geführt hat."
Im weiteren sei dank den modernen Tasern bei diversen US-Polizeikorps die Zahl polizeilicher Schusswaffeneinsätze drastisch gesunken, und die Zahl verletzter Polizeibeamter habe sich um bis zu 80% verringert.

Einheitliche Anwendung von Zwang
Das Zwangsanwendungsgesetz ändert nichts daran, dass die Kantone in ihrem Bereich frei sind, den Taser zuzulassen oder nicht. Das Gesetz sorgt aber dort für eine einheitliche Regelung, wo die Kantone im Auftrag des Bundes Vollzugsaufgaben wahrnehmen. So beispielsweise, wenn Kantonspolizisten im Auftrag des Bundes gefährliche Personentransporte ausführen, wenn sie in Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei Verhaftungen vornehmen oder ähnliche Aufgaben wahrnehmen. Hingegen kommt der Einsatz von Tasern bei Ausschaffungen im Flugzeug kaum zum Tragen, weil es dort andere Mittel wie Hand- und Fussfesseln und dergleichen gibt.

Im Rechtsstaat braucht es eine genau geregelte, einheitliche Anwendung von polizeilichen Gewaltmitteln, um das Recht durchzusetzen. Die Zulassung des Tasers bringt dabei für alle Beteiligten Vorteile.

Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Geschäftsführer AUNS


[ zurück ]     [ drucken ]

 
powered by BfK