Es ist unglaublich, was für Unsinn über unser angeblich „unmoralisches“ Bankkundengeheimnis erzählt wird, weil man es von Seiten der US-Justiz, der EU und der OECD sturmreif schiessen will. Die fleissigsten Totengräber befinden sich allerdings nicht im Ausland, sondern in der Schweiz. Der führungslose Bundesrat sowie linke Politiker, erstaunlicherweise auch Politiker und „Leuchttürme“ aus der FDP, fordern, die Schweiz müsse sich „bewegen“. Sie kuschen vor den Erpressern und predigen, dass unsere Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug nicht mehr haltbar sei.
Dabei ist erstens klar zu stellen: Das Bankkundengeheimnis wurde nicht zum Schutz der Banken geschaffen, sondern zum Schutz des Privateigentums und der Privatsphäre der Bankkunden. Gerade der Konflikt zwischen den USA und der UBS zeigt, dass die Interessen der Bank (welche mit Billigung des Bundesrates und der Finanzmarkaufsicht hunderte von Kundendaten als vermeintlichen Befreiungsschlag herausgegeben hat) im Gegensatz zu den Interessen der Kunden stehen können. Zudem ist das Bankkundengeheimnis ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil für unser Land. Es ist ohne Wenn und Aber zu gewährleisten und deshalb in der Bundesverfassung zu verankern.
Zweitens ist auch die schweizerische Unterscheidung von Steuerhinterziehung (als Übertretung) und Steuerbetrug (als Verbrechen) strikte beizubehalten. Diese Unterscheidung ist Ausdruck unserer besonderen Steuerkultur, die auf Selbstdeklaration und Vertrauen und nicht auf Polizeistaatmethoden beruht. Auch Steuerhinterziehung wird geahndet, und zwar mit Bussen, Straf- oder Nachsteuern. In der Rechtsmittelbelehrung zur direkten Bundessteuer steht klipp und klar: „Gegen eine zu tiefe Einschätzung erhebt der Steuerpflichtige im eigenen Interesse Einsprache. Stellt sich heraus, dass das tatsächliche steuerbare Einkommen höher ist als das geschätzte, so wird ein Nachsteuer- und Bussenverfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet.“ Die hohe Steuerehrlichkeit in unserem Land hat massgeblich mit unserer Steuerkultur zu tun.
Dass man den Gegner bei seinen Schwächen packen muss, gilt auch im Finanzbereich. Unsere Regierung darf sich nicht wie ein Hasenfuss vor den Angriffen ducken. Sie muss wie ein „bissiger Köter“ (Privatbankier Konrad Hummler) auftreten und die Schwächen des Gegners ausnützen. So ist ausgerechnet England, dessen Premier Gordon Brown uns massiv angreift, Europas grösstes Steuerparadies. Allein auf den Kanalinseln dürften rund 500 Milliarden Pfund verwaltet werden. Die Kriegsrhetorik Browns ist pure Heuchelei. Er will den Schwarzen Peter für die tiefe Krise, in der England steckt, steuergünstigen Ländern wie der Schweiz zuschieben.
Es ist höchste Zeit, dass der Bundesrat endlich eine klare Strategie verfolgt und dem Angriff unserer Gegner Paroli bietet. Zudem müssen Unternehmen wie die UBS, die so gross geworden sind, dass sie der Staat nicht bankrott gehen lassen kann, weil sie sonst die ganze Volkswirtschaft mitreissen würden, per Gesetz in voneinander unabhängige Tochtergesellschaften aufgeteilt werden. Damit wird das enorme Klumpenrisiko für die Schweiz verringert. So lange für ein solches Unternehmen ein Engagement des Bundes und eine faktische Staatsgarantie besteht, muss der Bund auch auf die Lohnstruktur des obersten Managements und auf die Boni Einfluss nehmen können.
Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Geschäftsführer AUNS
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