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    Nationalrat - Hans Fehr
Kann die Schweiz die volle Personenfreizügigkeit verkraften?
Dringliche Anfrage, 25. Mai 2009


Trotz der schweren Rezession hat es der Bundesrat abgelehnt, die Ventilklausel anzurufen, die bei massiver Zuwanderung aus der EU-17 ausdrücklich vorgesehen ist. Das bundesrätliche Nein ist unverständlich, und zwar insbesondere aus den folgenden Gründen:

  • Von Mitte 2007 (als die Kontingente wegfielen) bis Mitte 2008, in einer Periode überhitzter Hochkonjunktur, wurden rund 94'000 B-Bewilligungen erteilt. Seit September 2008 – als die Rezession massiv spürbar wurde – bis heute wurden immer noch rund 60'000 B-Bewilligungen erteilt, obwohl die Arbeitslosen-Zahl auf über 140'000 gestiegen ist.
  • Entgegen den bundesrätlichen Beteuerungen sind die Ausländer in der Rezession nicht „nach Hause zurückgekehrt“. Sie profitieren von unserem attraktiven sozialen Netz, ohne nennenswerte Beiträge geleistet zu haben. Seit dem September 2008 hat die Zahl der arbeitslosen Deutschen in der Schweiz um rund 85% zugenommen, jene der Portugiesen um 78%. Gleichzeitig stieg die Zahl der arbeitslosen Schweizer um fast 40%; viele werden durch Ausländer verdrängt.
  • Dadurch sind unsere Sozialversicherungen stark gefährdet. Schon heute beziehen Ausländer je rund 40% der Arbeitslosen-, IV- und Fürsorgeleistungen. 1972 waren 77% der ansässigen Ausländer erwerbstätig, heute noch 50%. Wir haben es mit einer Zuwanderung zum Sozialsystem statt zum Arbeitsmarkt zu tun. Sowohl die IV als auch die Arbeitslosenkasse sind massiv verschuldet.
    Im Jahr 2011 fallen zudem die Kontingente für die EU-Oststaaten und etwas später auch für Rumänen und Bulgaren.

Ich bitte den Bundesrat deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Warum hat der Bundesrat in Anbetracht der starken Rezession nicht wenigstens jetzt die Ventilklausel ergriffen, nachdem sie schon vor einem Jahr gerechtfertigt gewesen wäre?
  2. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass unser Sozialstaat die volle Personenfreizügigkeit mittel- bis längerfristig nicht verkraften kann?
  3. Soll der Zugriff von Ausländern zu unseren Sozialleistungen (v.a. Arbeitslosengelder) nicht an strengere Bedingungen, z.B. eine längere Wohnsitzdauer und längere Beitragszahlungen in der Schweiz, geknüpft werden? Sind solche Szenarien in Vorbereitung?
  4. Sieht der Bundesrat andere Massnahmen, um die negativen Folgen der Personenfreizügigkeit einzudämmen? Oder bleibt letztlich nur die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens und die Rückkehr zu Kontingenten?

Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Geschäftsführer AUNS


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