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    Nationalrat - Hans Fehr
Stopp der Aushungerung der Armee durch den Zivildienst
Dringliche Anfrage, 15.09.2009


Das VBS hat verlauten lassen, dass die Zahl der Zivildienstgesuche seit der Abschaffung der Gewissensprüfung per 1. April 2009 geradezu explodiert ist und dass dadurch in Zukunft die Bestandesprobleme in der Armee verschärft werden. Das kann nicht erstaunen: Der Zivildienst wird offensichtlich von vielen Dienstpflichtigen – darunter von vielen Drückebergern, die den Weg des geringsten Widerstandes nun uneingeschränkt gehen können – als wenig streng und damit als attraktiv wahrgenommen. Daran ändert die anderthalbfache Dauer gegenüber dem Militärdienst nichts. Wie den Medien zu entnehmen war, werden Zivildienstleistende beispielsweise als Badeaufsicht an Tessiner Flüssen eingesetzt. Zudem ist die Regelung, dass ein Armeeangehöriger nach ein paar Tagen RS oder WK ein Zivildienst-Gesuch stellen (beziehungsweise eine formelle „Erklärung“ abgeben) und die Armee verlassen kann, weil ihm beispielsweise eine Kommandierung auf die Sonntagswache nicht passt, völlig absurd. Die allgemeine Wehrpflicht, ein Grundpfeiler unserer Milizarmee, wird dadurch zur Farce.

Ich bitte daher den Bundesrat um die rasche Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele Zivildienstgesuche sind seit der Abschaffung der Gewissensprüfung gestellt worden?
  1. Wie verhalten sich diese Zahlen gegenüber jenen vor der Abschaffung der Gewissensprüfung?
  1. Wie werden die Zivildienstleistenden eingesetzt? Stimmt es, dass sie auch als Badeaufsicht eingesetzt werden?
  1. Wer befindet über den Einsatz und die Arbeitsanforderungen des Zivildienstes?
  1. Wie wird sichergestellt, dass der Zivildienst einen straffen Ablauf und einen strengen Arbeitscharakter aufweist und mit der Intensität einer RS verglichen werden kann?
  1. Ist unter den derzeitigen Umständen die Wehrgerechtigkeit noch gegeben?
  1. Kann mit einem Zivildienst überhaupt eine mit der Wehrpflicht vergleichbare Situation geschaffen werden, indem letztere vom Wehrmann hohe Leistungen unter schwierigen Bedingungen verlangt – im Ernstfall sogar den Einsatz des eigenen Lebens – während der Zivildienst doch eher in der „warmen Stube“ stattfindet?
  1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass eine Rückkehr zur Gewissensprüfung nötig ist, oder schlägt er andere, ebenso wirksame Massnahmen vor?

Nationalrat Hans Fehr, SVP, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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