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Wirksame Ausschaffungsinitiative, untauglicher Gegenentwurf

Artikel, 14. Juni 2010


Seitdem den politischen Gegnern und Konkurrenten der SVP der Schock über das deutliche Ja des Schweizer Volkes und der Stände zur Minarettverbots-Initiative in die Knochen gefahren ist, versuchen sie alles, um die SVP auszubremsen und zu stoppen. So auch bei der Ausschaffungs-Initiative, zu welcher das Parlament kürzlich einen „weichen“ Gegenentwurf verabschiedet hat.

Dieser Gegenentwurf ist eher eine Integrationsverpflichtungs-Vorlage für Kantone und Gemeinden als eine Ausschaffungsvorlage. Umso mehr bin ich überzeugt, dass das Schweizer Volk der Initiative (und nicht dem Gegenentwurf) zustimmen wird, weil Ausländer, die schwere Gewalttaten oder Sozialbetrug begehen, in unserem Land nichts mehr verloren haben.

Die Ausschaffungsinitiative sorgt dafür, dass Ausländer, die eine schwere Straftat oder ein Gewaltverbrechen begangen haben (wie Mord, vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Raub, Menschenhandel, Drogenhandel und dergleichen) oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben, unser Land nach der Strafverbüssung verlassen müssen. Die Landesverweisung bzw. das Einreiseverbot dauert je nach Fall 5-15 Jahre, im Wiederholungsfall 20 Jahre. Diese Konsequenzen sind gemäss Initiative ein „Muss“ und nicht ein „Kann“, denn der Ausländeranteil hat vor allem im Bereich der Gewaltverbrechen ein erschreckendes Ausmass erreicht. Laut der neuesten polizeilichen Kriminalstatistik (2009) sind beispielsweise bei den Tötungsdelikten 59,1% Ausländer, bei Vergewaltigungen 62%. Der Ausländeranteil betrug 2009 in den Schweizer Gefängnissen 70,2%. Im Genfer Gefängnis Champ-Dollon sind gar 90,5% Ausländer und 9,5% Schweizer inhaftiert. Deshalb braucht es konsequente Massnahmen.

Während die Linke hartnäckig versuchte, die Initiative als ungültig zu erklären, weil sie angeblich dem „Völkerrecht“ und der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche, konzentrierte sich der CVP-lastige Ständerat mit Unterstützung von Bundesrätin Widmer-Schlumpf auf den Gegenentwurf, um der SVP den Wind aus den Segeln zu nehmen. Denn im Oktober 2011 sind ja bekanntlich wieder eidgenössische Wahlen!
Tatsache ist: Die Initiative respektiert sowohl das zwingende Völkerrecht als auch das Rückschiebeverbot (Non-Refoulement), wonach niemand in ein Land ausgeschafft wird, wo ihm Folter und dergleichen droht.

Drei besondere Schwächen des Gegenentwurfs

  1. Die mehrheitliche Zustimmung der Linken wurde erkauft mit einem geradezu exzessiven neuen Integrationsartikel (121a), der die Integration staatlich fördert und die Kantone und Gemeinden (und nicht etwa die Ausländer!) gesetzlich dazu verpflichtet, selbstverständlich mit entsprechenden Kostenfolgen. Nach dem Protest der Konferenz der Kantonsregierungen, welche sich gegen die zusätzliche Einschränkung ihrer Souveränität wehren, lautet der zentrale Absatz 6 – im Nationalrat durch die Zusätze in den Klammern noch etwas beschönigt – nun wie folgt:
    Der Bund überprüft (in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden) periodisch den Stand der Integration. Werden die Anliegen der Integrationsförderung nicht erfüllt, so kann der Bund (nach Anhörung der Kantone) die notwendigen Vorschriften erlassen.“
    Vergeblich hat die SVP gefordert, Integration und Ausschaffung dürften nicht vermischt werden. Denn es liegt auf der Hand: Wenn es zur Ausschaffung kommt, ist die Integration definitiv gescheitert! FDP und CVP haben sich praktisch geschlossen als Handlanger für den Integrationsartikel aus der linken Küche betätigt. Vor den Wahlen wird man die Stimmbürger daran erinnern müssen.

  2. Beim Entscheid über die Ausschaffung sind – ebenfalls mit Unterstützung aus der „Mitte“, die „Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Völkerrechts“ zu beachten. Mit diesen schwammigen Begriffen können Ausschaffungen praktisch unterbunden werden. Genau das ist die Absicht der Linken und der pseudobürgerlichen Gutmenschen.

  3. Sozialleistungs-Betrüger werden vom Gegenentwurf nur in sogenannt schweren Fällen erfasst. Offenbar erachtet man diese Straftaten als Kavaliersdelikt. Nur die Ausschaffungsinitiative bietet hier Remedur: Ausländer, welche missbräuchlich Sozialleistungen beziehen, müssen im Sinn der Initiative konsequent des Landes verwiesen werden. Dies ist dringend nötig, denn die Zahl der Sozial- und IV-Bezüger hat sich in den letzten Jahrzehnten verdoppelt, und rund 80% haben einen „Migrationshintergrund“. Der grassierende Missbrauch ist zur Bedrohung für unsere Sozialwerke geworden.

Fazit: Die Ausschaffungsinitiative muss dringend angenommen werden, denn der Gegenentwurf, der gleichzeitig zur Abstimmung gelangt, ist wegen seiner gravierenden Mängel untauglich.

 

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