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    Nationalrat - Hans Fehr

Nein zum Schwindel des Jahrzehnts!

Kurzartikel/Leserbrief, 29. Oktober 2010


Die zentrale Frage für die Abstimmung vom 28. November 2010 lautet: Wollen wir mit einem JA zur Ausschaffungsinitiative dafür sorgen, dass ausländische Gewalttäter und Sozialhilfebetrüger unser Land nach der Strafverbüssung zwingend verlassen müssen? Oder lassen wir uns mit dem untauglichen Gegenentwurf abspeisen, der Ausschaffungen weitgehend verunmöglicht und einem Schwindel gleichkommt?

Vor allem die schweren Straftaten in unserem Land werden weit überdurchschnittlich von Ausländern begangen. So gehen 51% der Körperverletzungen auf das Konto von ausländischen Tätern; bei Freiheitsberaubungen und Entführungen sind es 56%, bei Einbruchdiebstählen 57%, bei vorsätzlicher Tötung 59%, beim Drogenhandel 60%, bei Vergewaltigungen 62% und bei Menschenhandel sogar 91%. Über 70% der Gefängnisplätze sind von Ausländern belegt.  

Nur die Ausschaffungsinitiative sorgt dafür, dass rechtskräftig verurteilte Ausländer, die eine schwere Straftat begangen haben, nach der Strafverbüssung unser Land zwingend verlassen müssen, und zwar für mindestens 5 Jahre, im Wiederholungsfall für 20 Jahre. Laut dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement ist mit der Initiative jährlich mit etwa 1500 Landesverweisungen zu rechnen, heute sind es rund 700. Laut Initiative muss das Parlament die Tatbestände, welche automatisch zur Ausschaffung führen, im Gesetz näher umschreiben (Beispiel Drogenhandel, Autoraserei mit schwerwiegenden Folgen). Zudem kann es den Delikts-Katalog erweitern (Beispiel Internetkriminalität).  Und entgegen anderweitigen Behauptungen respektiert die Initiative das zwingende Völkerrecht, also beispielsweise das Rückschiebeverbot, wonach niemand in ein Land ausgeschafft wird, wo ihm Folter droht.

Der Gegenentwurf, den die Mitte-links-Mehrheit im Ständerat noch rasch gebastelt hat, um die Ausschaffungsinitiative der SVP auszuhebeln (nachdem ihnen das Volks-Ja zum Minarettverbot in die Knochen gefahren war), ist untauglich. Mehr noch: Er verschlechtert die heutige Rechtslage. Denn erstens müssen bei Ausschaffungsentscheiden die „Grundprinzipien des Völkerrechts“ beachtet werden. Diese schwammige Regelung würde Ausschaffungen mit endlosen Rekursen verzögern und verhindern. Zweitens wurde der Gegenentwurf unter dem Druck der Linken um einen umfangreichen Integrationsverpflichtungs-Artikel erweitert. Gemeinden und Kantone müssten die Integration von Ausländern unter Aufsicht des Bundes mit einem millionenschweren Massnahmenkatalog fördern und gewährleisten, und Kriminelle könnten fortan sogar klagen, sie seien vom Staat nicht genügend integriert worden. Und drittens käme eine allfällige  Ausschaffung wohl eher einem kurzen „Heimaturlaub“ für den Täter gleich, weil der Gegenentwurf keine Mindestdauer vorschreibt und die Gerichte zum Teil lächerliche Strafen aussprechen.

Stimmen Sie deshalb JA zur Initiative und NEIN zum Gegenentwurf. Und kreuzen Sie bei der Stichfrage die Initiative an.



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