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Japan und Nordafrika: Was ist zu tun?

Artikel, 18. März 2011


In Japans Nordosten herrschen derzeit apokalyptische Zustände. Als Folge eines Jahrhundert-Erdbebens und eines gewaltigen Tsunamis mit Tausenden von Toten haben es die Japaner auch noch mit schwerwiegenden  Reaktorunfällen zu tun, deren Tragweite bei Redaktionsschluss noch nicht definitiv feststeht. Insgesamt hat sich in Japan eine Katastrophe ereignet wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Dennoch scheint sich in Fukushima kein Super-GAU (grösster anzunehmender Unfall) zu ereignen wie 1986 in Tschernobyl. Im Unterschied zu Tschernobyl wurden alle Kernreaktoren sofort abgeschaltet. Ausgefallen sind jedoch mehrere Kühlsysteme, und die Strahlenbelastung ist stark angestiegen. Wir sind in Gedanken bei den Betroffenen und hoffen das Beste.

Bei uns heisst es jetzt kühlen Kopf zu bewahren. Der „Fall Japan“ muss nun in Ruhe und mit aller Gründlichkeit analysiert werden: Was genau ist passiert? Was sind die Ursachen? Welche Konsequenzen sind für die Schweiz zu ziehen? Dabei ist zu berücksichtigen: Tsunanis kann es bei uns nicht geben. Erdbeben in dieser Stärke sind bei uns praktisch ausgeschlossen; das letzte schwere Erdbeben hat sich 1356 in Basel ereignet. Statt Kurzschlusshandlungen vorzunehmen, muss der Grundsatz gelten: In einer solchen Situation darf man keine langfristigen Entscheide treffen.Denn sie könnten sich bald als falsch erweisen. So wäre es unverantwortlich, jetzt Kernkraftwerke abzuschalten. Unsere Volkswirtschaft würde zusammenbrechen – mit katastrophalen Folgen.

Umso mehr müssen wir uns darauf konzentrieren, eine ausreichende, sichere und kostengünstige Energieversorgung zu gewährleisten. Wie die Lage in Nordafrika und im Nahen und Mittleren Osten zeigt,  kann auch  die Erdöl-Versorgung plötzlich unsicher sein. Zudem können Alternativenergien unsere 40% Atomstrom in den nächsten Jahrzehnten nicht ersetzen; Wissenschaftler sprechen von höchstens 10%. Die ganze Problematik muss deshalb seriös abgeklärt werden. Erst dann können längerfristige Entscheide getroffen werden.  

Zuwanderung aus Nordafrika?

„Im Grunde genommen sind die Aufstände im Nordafrika keine Demokratiebewegungen, sondern eine Wohlstandsrevolte“, schreibt die NZZ vom 8. März 2011. In der Tat drängen fast ausschliesslich junge Männer nach Europa. Sie suchen ein besseres Leben, Arbeit, Verdienst und Wohlstand. Mit Asylgründen im Sinne unseres Asylgesetzes hat das nichts zu tun – sonst könnten wir Millionen und Abermillionen von solchen Leuten aufnehmen! Eine Anzahl echter Flüchtlinge kann allenfalls aus Libyen kommen, falls Gaddafi an der Macht bleibt.  

Es ist unverantwortlich, wenn nun Bunderäte und Politiker in alle Welt hinausposaunen, unsere Türen stünden offen, die Betten seien quasi gemacht, und es gebe 7000 Plätze allein in Militärunterkünften. Bundesrätin Sommaruga hat sogar verlauten lassen, wir könnten die jungen Männer zwar in der Regel nicht als Flüchtlinge aufnehmen, sie könnten aber bei uns eine Ausbildung machen. Das ist jenseits von gut und böse, denn sie würden selbstverständlich bleiben, und viele würden ihnen folgen. Das internationale Zentrum für Migrationsentwicklung in Wien hat kürzlich festgestellt, dass die Schweiz bereits „im Normalfall“ Asylbewerber wie ein Magnet anziehe, weil die Politik nicht handle.

Meines Erachtens muss die Schweiz vor allem folgendes tun: Erstens humanitäre Hilfe leisten vor Ort, insbesondere mit dem Roten Kreuz und dem Korps für humanitäre Hilfe. Wir leisten so einen Beitrag, dass die Leute in der Region bleiben und sobald als möglich wieder in ihr Land zurückkehren können. Zweitens muss der Bundesrat massiven Druck ausüben, damit die EU endlich das Schengen-Abkommen (Sicherung der Aussengrenze) sowie Dublin (Asylverfahren sind Sache des „Erstlandes“, das der Asylsuchende betritt) durchsetzt. Weil diese hochgejubelten Abkommen aber nicht funktionieren, müssen wir unsere Grenze selbst kontrollieren. Das braucht vor allem an der Südgrenze mehr Grenzwächter, notfalls unterstützt durch Militär. Asylsuchende, die nicht direkt nach Italien überstellt werden können, sind im Grenzraum, in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes, rasch auf ihre Flüchtlingseigenschaft zu überprüfen und nicht auf Kantone und Gemeinden zu verteilen. Wirtschaftsflüchtlinge müssen unser Land verlassen. Nur echte, an Leib und Leben bedrohte Flüchtlinge können bei uns bleiben. Darauf beruht unsere bewährte Asyltradition.  



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