Nationalrat Hans Fehr Bundeshaus in Bern
Home Portrait Schwerpunkte Aktuell Agenda Meine Frage Kontakt Archiv
 
 
 
 
    Nationalrat - Hans Fehr

Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge senken

Artikel, 20. Februar 2012


Eine Hauptursache für das derzeitige Asylchaos, das uns Steuerzahler jährlich zwei Milliarden (2000 Millionen) Franken kostet, ist die hohe Attraktivität unseres Landes für Asylbewerber, die gar keine Flüchtlinge sind. Tausende von Zuwanderern, vor allem junge Männer aus Afrika, die keinerlei Asylgründe haben, aber ein besseres Leben in Europa suchen, kommen – in der Regel über Schlepper – ins „Asylparadies Schweiz“. Sie haben die Gewissheit, dass sie für viele Monate oder gar für Jahre hier bleiben können – sei es als Wehrdienstverweigerer oder Deserteur, sei es, dass sie eine (angebliche) Verfolgung in ihrem Herkunftsland erst nachträglich durch sogenannte „Nachfluchtgründe“ geltend machen, sei es, dass sie als Härtefall deklariert werden, sei es, dass sie aus medizinischen Gründen hier bleiben können und teure Behandlungen erhalten, sei es, dass sie nach heutigem Recht jahrelang Sozialleistungen oder Nothilfe bekommen, auch wenn sie ihre Identität verheimlichen, oder sei es, dass auch „vorläufig Aufgenommene“ staatliche Integrationshilfen bekommen und dass ihnen sogar ein Familiennachzug gewährt wird. Die Kosten für die ganze Asylindustrie belaufen sich auf rund zwei Milliarden Franken pro Jahr.   

Darum muss die Attraktivität unseres Landes für Scheinflüchtlinge mit wirksamen Massnahmen gesenkt werden. Es geht darum, die „Spreu vom Weizen zu trennen“ und die Schlepper- und Asylindustrie auszutrocknen. Nur so können wir  den echten, an Leib und Leben bedrohten  Flüchtlingen gerecht werden.

Sofortmassnahmen und Gesetzesänderungen

Zunächst muss der Bundesrat insbesondere die folgenden Sofortmassnahmen treffen: Renitente, deliktische Asylanten, sie sich jeder Ordnung widersetzen, sind in geschlossene Unterkünfte einzuweisen. Gleichzeitig sind die Grenz- und Zugskontrollen gegenüber Italien massiv zu verstärken.

Im Asylgesetz sind zudem (im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision) rasch die folgenden Massnahmen zu verankern:

1. Wehrdienstverweigerer und Deserteure dürfen kein Asyl erhalten.

Seit Anfang 2008 haben über 10‘000 Eritreer, grossmehrheitlich Wehrdienstverweigerer und Deserteure, Asyl verlangt und den Flüchtlingsstatus erhalten. Ursache ist ein Fehl-Entscheid der Asylrekurskommission (heute Bundesverwaltungsgericht) im Jahr 2005, der 75% der Dienstverweigerer zu Flüchtlingen erklärt und rasch korrigiert werden muss.

2. Exilpolitische Tätigkeit ist keine Flüchtlingseigenschaft.


Personen, die erst nach ihrer Ausreise  aus dem Heimat- oder Herkunftsstaat oder wegen ihres Verhaltens nach der Ausreise Verfolgung geltend machen, dürfen nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden. Oft nehmen Asylanten nach der Ablehnung ihres Gesuchs an einer Demonstration zum Beispiel vor der Botschaft ihres Herkunftslandes teil. Damit wollen sie als Regime-Gegner „Nachfluchtgründe“ schaffen, was einen Missbrauch unseres Asylrechts darstellt. Es muss verhindert werden, dass Personen politisch aktiv werden, nur um als Flüchtling zu gelten.

3. Die Härtefall-Regelung ist zu streichen.


Aufenthaltsbewilligungen für „Härtefälle“ müssen gestrichen werden, denn mit sogenannten Härtefällen wird ein gewaltiger Missbrauch betrieben: Anstatt einzelner Personen wurden 2007-2010 über 14‘000 vorläufig Aufgenommene und Asylbewerber zu „Härtefällen“ erklärt. Mit der dringend nötigen Verfahrensverkürzung werden Härtefälle ohnehin praktisch ausgeschlossen.

4. Sozialleistungen erhält nur, wer seine Identität bekannt gibt.


Personen, die  ihre Identität nicht preisgeben, dürfen keinen Anspruch auf Sozialleistungen oder auf Nothilfe mehr haben. Das Bundesgericht hat diese eigentlich selbstverständliche Regelung abgelehnt. Damit liegt eine Ungleichbehandlung von Schweizern und Ausländern vor, die mit der Änderung der Rechtsgrundlage beseitigt werden muss.  Es kann nicht sein, dass Asylanten Sozialleistungen erhalten, ohne dass sie ihren Namen preisgeben.  

5. Die Nothilfe ist einzuschränken.


Sogenannte Nothilfe darf es nur noch als Sachleistung geben, die zudem auf vier Monate beschränkt werden muss. Denn Nothilfe soll nur eine vorübergehende Notlage abdecken. Sie ist als Druckmittel für Personen mit abgelehntem Gesuch und mit einer definitiven Wegweisungsverfügung  bestimmt – heute wird sie zum Teil während Jahren gewährt. Mit der Beschränkung der Nothilfe wird der Druck zur Ausreise verstärkt.

6. Vorläufig Aufgenommene
haben kein Anrecht auf Familiennachzug.

Vorläufig Aufgenommene dürfen kein Anrecht auf Familiennachzug haben. Ansonsten wächst der Druck auf die Behörden, solchen Personen dauerhaft Aufenthalt zu gewähren. Die vorläufige Ausnahme muss „vorläufig“ bleiben; wenn sich die Situation in ihrer Heimat normalisiert hat, müssen solche Personen unser Land wieder verlassen. 

7. Die Asylverfahren sind drastisch zu verkürzen.


Mehrfachgesuche müssen künftig ausgeschlossen sein, und es soll nur noch eine einzige Beschwerdemöglichkeit an eine verwaltungsinterne Instanz zulässig sein.  

Mit diesen Massnahmen wird die Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge stark reduziert – dies zugunsten der echten Flüchtlinge, die an Leib und Leben bedroht sind.



[ zurück ]     [ drucken ]

 
powered by BfK