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Bürgerrechtsgesetz: Totalschaden statt Totalrevision?

Kurzartikel, 27. Februar 2012


Die von Bundesrätin Sommaruga kürzlich aufgegleiste Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes läuft eher auf einen "Totalschaden" hinaus und muss verhindert oder aber massiv "nachgebessert" werden. Nur so lassen sich die derzeitigen Masseneinbürgerungen - 160'000 in den letzten vier Jahren - deutlich senken. Zu diesem Zweck muss das Parlament zumindest die folgenden "Nachbesserungen" vornehmen; ansonsten werden wir die Revision bekämpfen:
Voraussetzung zur Einbürgerung muss die Niederlassung C (Daueraufenthalt) sein. Die Mindestaufenthaltsdauer soll bei 12 Jahren bleiben, denn die Aufenthaltsjahre zwischen dem 10. und dem 20. Altersjahr werden bekanntlich doppelt gezählt.  Die einbürgerungswillige Person muss einen guten Leumund besitzen, die entsprechende Landessprache beherrschen sowie unsere Rechtsordnung und unsere Grundwerte respektieren. Zudem muss sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Den definitiven Einbürgerungsentscheid soll nicht der Richter fällen, sondern das zuständige Organ der Wohngemeinde. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung.

Das schweizerische Bürgerrecht ist weltweit einzigartig, weil es mit besonders vielen Volks- und Freiheitsrechten verbunden ist. Ein Schweizer kann in einem Jahr durchschnittlich an mehr Abstimmungen und Wahlen teilnahmen als beispielsweise ein Engländer in seinem ganzen Leben. Umso mehr darf unser Bürgerrecht nicht zum Massenartikel degradiert werden.
Nationalrat Hans Fehr, SVP, Eglisau/ZH



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