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Ja zur Volkswahl des Bundesrates

Die Regierten sollen ihre Regierung selbst wählen dürfen

Beitrag vom 18. November 2012


Gibt es „bessere“ Bundesräte, wenn sie – wie die Exekutiven in den Kantonen und Gemeinden – direkt vom Volk gewählt werden? Ich weiss es nicht. Was aber sicher ist: Vom Volk gewählte Bundesräte sind direkt dem Volk verantwortlich und können sich nicht mehr über Volksentscheide hinwegsetzen. Zweitens wird eine Volkswahl die unwürdigen Hintertreppen- und Ränkespiele, die seit einiger Zeit bei den Bundesratswahlen an der Tagesordnung sind, verunmöglichen und klare Verhältnisse schaffen. Und drittens wird unsere direkte Demokratie durch die Volkswahl des Bundesrates vervollständigt. Das Schweizer Volk soll deshalb seine Regierung selbst wählen dürfen!

Die Nachteile der Bundesratswahl durch das Parlament werden immer offensichtlicher. Das unwürdige Machtspiel mit Hintertreppenspielen, Intrigen und Geheimabsprachen wird von breiten Kreisen zunehmend kritisiert. Die Wahl der Bundesräte durch das Parlament stellt die Stabilität unserer  Landesregierung mehr und mehr in Frage, weil die massgeblichen Parteien infolge der  unwürdigen Wahlspiele zum Teil nicht mehr ihrer Stärke entsprechend in der Landesregierung vertreten sind. Dieser Bruch der Konkordanz führt zu Spannungen und beeinträchtigt die Handlungsfähigkeit der Regierung. Dazu kommt, dass Volksentscheide durch unsere Landesregierung nicht mehr konsequent umgesetzt werden und der Volkswille zunehmend missachtet wird. Die Volkswahl wird hier Abhilfe schaffen.

Direkte Demokratie vervollständigen


Es ist deshalb an der Zeit, dass wir nach über 160 Jahren Bundesstaat unser weltweit einzigartiges politisches System weiterentwickeln und mit der Volkswahl des Bundesrates vervollständigen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nicht mehr bloss die Faust im Sack machen müssen – sie sollen endlich Persönlichkeiten ihres Vertrauens in die Landesregierung wählen können.

Auch für die Bundesräte hätte die Volkswahl grosse Vorteile. Es wäre ein für alle Mal klargestellt, wem gegenüber sie in ihrem Handeln verantwortlich sind: Nicht den Parteien, nicht den Verbänden und andern Interessenvertretern, nicht den Parlamentariern, nicht den EU-Funktionären, nicht Herrn Steinbrück, nicht der OECD, nicht den Ringier- und andern Blättern – sondern dem Schweizervolk!

Bundesrat stärken

Die Volkswahl ist meines Erachtens ein Muss. Vom Volk gewählte Bundesräte sind von der höchsten Instanz in der Demokratie – eben vom Volk – für ihr hohes Amt legitimiert. Der Bundesrat wüsste eine Mehrheit des Volkes hinter sich; ohne Volkswahl bleibt dies ungewiss. Demokratie bedeutet  „Regieren mit der Mehrheit“. Mit dem Mandat des Volkes wäre der Bundesrat gestärkt. Das Mandat wäre auf eine bestimmte Zeit befristet und könnte allenfalls widerrufen werden.
Bundesräte könnten sich im Ausland nicht mehr für Volksentscheide entschuldigen oder sich darüber hinwegsetzen, sonst müssten sie mit der Abwahl rechnen. Ebenso müssten sich einzelne Bundesräte nicht mehr in erster Linie um ihr momentanes Prestige bei Medien und Parlamentariern kümmern. Somit wäre die Persönlichkeitswahl  des Bundesrates und seine Wiederwahl durch das Volk eine echte Regierungsreform ­– wirksamer als zusätzliche Staatssekretäre, wirksamer als ein zweijähriges Bundespräsidium, wirksamer als eine Aufstockung des Gremiums. 

Scheinargumente der Gegner

Die Scheinargumente der Gegner einer Bundesrats-Volkswahl überzeugen nicht. Weshalb soll bei der Landesregierung nicht funktionieren, was bei den Kantonsregierungen zur allgemeinen Zufriedenheit funktioniert? Weshalb soll die Mehrsprachigkeit unseres Landes ein Hindernis darstellen? Die Kantone Bern und Wallis haben keinerlei Probleme mit der Volkswahl ihrer Regierung; sie räumen ihren Minderheiten eine angemessene Vertretung ein. Das gleiche System kann auf den Bundesrat angewendet werden, indem man der lateinischen Schweiz mindestens zwei

Auch die angebliche Gefahr, dass  die massgeblichen politischen Kräfte bei einer Volkswahl nicht mehr in der Landesregierung vertreten wären (was mit der Parlamentswahl derzeit der Fall ist!) ist an den Haaren herbeigezogen. Die langjährige Statistik über die Regierungsratswahlen in den Kantonen zeigt, dass das Wahlvolk in aller Regel darauf bedacht ist, alle massgeblichen Kräfte entsprechend ihrer Stärke in die Regierung einzubinden.

Ebenso falsch ist die Behauptung, eine Volkswahl würde die Bundesratswahlen „amerikanisieren“, und das Volk liesse sich durch teure Wahlkampagnen manipulieren. Erstens ist die kleinräumige Schweiz überschaubar und kennt keine „amerikanische Dimensionen“, und zweitens lassen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht kaufen. Die Manipulationsgefahr bei 246 Parlamentsmitgliedern dürfte wesentlich grösser sein als bei mehreren Millionen Wählerinnen und Wählern.   

An den Haaren herbeigezogen ist auch die Behauptung,  Stimmbürgerinnen und Stimmbürger könnten die Bundesratskandidaten gar nicht beurteilen, weil sie diese gar nicht kennen würden und weil sie „viel zu weit weg“ seien. Meine Frage: Warum soll ein Wähler im Kanton Zürich fähig sein, 34 Nationalräte zu wählen, nicht aber sieben Bundesräte, über die er sich fast täglich am Fernsehen und in den Zeitungen freuen oder ärgern kann?

Dass viele Parlamentarier den „Glanz“ der Bundesratswahlen nicht missen möchten, kann ich zwar nachvollziehen. Denn es ist attraktiv, bei der Wahl der höchsten Amtsträger unseres Landes über „Sein oder Nichtsein“ zu entscheiden und sich in der Wandelhalle vor die Mikrophone zu stellen. Aber das kann ja wohl nicht das entscheidende Argument sein, wenn es um die Interessen unseres Landes geht.

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