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    Nationalrat - Hans Fehr
83 Nationalräte kritisieren unverantwortliche Entscheide der Asylrekurskommission
Bildung einer "bürgerlichen Front"
Artikel, 26. März 1999


Nationalrat Hans Fehr, SVP, Eglisau, unterstützt von 82 Mitunterzeichnern aus dem bürgerlichen Lager im Nationalrat, verlangt vom Bundesrat mit einer Interpellation vom 19. 3. 1999, dass er gegen die "large und realitätsfremde" Praxis der eidgenössischen Asylrekurskommission (ARK) einschreitet.

Die 83 Nationalrätinnen und Nationalräte begründen ihren Vorstoss damit, die oft unverantwortlichen Rekurs-Entscheide der ARK erhöhten mit ihrer Signalwirkung die Attraktivität der Schweiz für illegale Einwanderer und Scheinflüchtlinge. Zudem leisteten solche ARK-Entscheide dem Missbrauch des Asylrechts Vorschub und unterhöhlten die Rechtsordnung in unserem Land. Die ARK weiche mit ihrer largen Asyl- und Wegweisungspraxis die gesetzlichen Bestimmungen für die Aslygewährung und für die Erteilung von vorläufigen Aufnahmen systematisch auf.

"Dies führt dazu, dass bestimmte Personenkategorien die Schweiz nicht mehr verlassen müssen, obschon weder eine Verfolgung im Sinn des Asylgesetzes noch eine konkrete Gefährdung gemäss Ausländergesetz (ANAG) vorliegt", stellt Fehr fest.

Beispiele von Fehlentscheiden

Die Interpellanten führen in der Begründung zahlreiche Beispiele von unverantwortlichen ARK-Urteilen auf, so beispielsweise die folgenden:

  • Es ist zur Praxis geworden, dass vorläufig aufgenommenen Personen der Familiennachzug gewährt wird, was eindeutig gesetzeswidrig ist.

  • Asylbewerber, welche ihre Mitwirkungspflicht verletzen und bei den Anhörungen (Befragungen) nicht einmal erscheinen, können laut ARK-Entscheid vom Herbst 98 dennoch mit der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde rechnen und somit in der Schweiz bleiben.

  • Einem im Drogenmilieu tätigen Asylbewerber, der mehrmals nicht zur Befragung erschienen war, wurde von der ARK keine Verletzung der Mitwirkungspflicht bescheinigt. Begründung: Er habe sich lediglich dem psychischen Stress entzogen, weil er hätte befürchten müssen, die Drogenfahnder könnten in seiner Unterkunft erscheinen.

  • Die ARK hat einen Nichteintretensentscheid des Bundesamtes für Flüchtlinge aufgehoben, obwohl der Asylgesuchsteller im Verlauf von drei Asylverfahren unter fünf verschiedenen Namen (!) aufgetreten war und damit mehrfach gelogen hatte.

  • Die ARK handelt auch Bundesratsentscheiden zuwider: Obwohl der Bundesrat im Fall der Bosnien-Kriegsflüchtlinge klar entschieden hat, dass - 3½ Jahre nach Beendigung des Krieges - auch jene Personen zurückkehren müssen, welche nicht in ihr ursprüngliches Dorf und Gebiet zurückgehen können, und trotz grosszügigster Rückkehrhilfe, hat die ARK befunden, dies sei nicht zumutbar.

  • Gemäss Grundsatzurteil 1998/1 kann ein Asylbewerber, dessen Gesuch erstinstanzlich abgelehnt wurde und dessen Beschwerde oder Wegweisung noch hängig ist, bereits vor Abschluss des Verfahrens erneut Asyl verlangen oder Revisionsgründe geltend machen. In solchen Fällen sistiert die ARK das Beschwerdeverfahren, und das Bundesamt für Flüchtlinge hat über das neue Gesuch zu entscheiden, was beim Verfahren zu gewaltigen Verzögerungen führt.

  • Gemäss Grundsatzurteil 1998/13 haben bei minderjährigen Gesuchstellern die Asylbehörden (in Umkehrung der bisherigen Regeln) den Beweis zu erbringen, dass der Gesuchsteller in seinem Heimatstaat Familienangehörige hat und wo diese wohnen. Wer somit behauptet, keine Angehörigen zu haben - auch wenn dies offensichtlich nicht stimmt - muss vorläufig aufgenommen werden.

  • Die ARK lässt zahlreiche hängige Fälle jahrelang liegen, bis der Vollzug der Wegweisung nicht mehr zumutbar ist.

Forderungen an den Bundesrat
Mit einem detaillierten Fragenkatalog verlangt Fehr vom Bundesrat genaue Angaben und Zahlen über die unverantwortliche Praxis der ARK, ferner über die Konsequenzen der Fehlurteile, über den widerrechtlichen Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen, über die Verhinderung des Vollzugs von rechtskräftigen Wegweisungen, über die Folgekosten und weitere Konsequenzen.

Ebenso wollen Fehr und die 82 Mitunterzeichner wissen, wie der Bundesrat der Aushöhlung der Rechtsordnung durch die ARK entgegentritt und was er zu diesem Zweck bei den bevorstehenden ARK-Richterwahlen zu tun gedenkt.


Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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