Immer wieder wird das Klagelied vom fehlenden EU-Beitritt
der Schweiz gesungen: Ohne Einbezug der Schweiz ins sogenannte Dubliner
Erstasyl-Abkommen zwischen den EU-Staaten sei unser Asylproblem nicht
lösbar, wird behauptet.
Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Das Erstasyl-Abkommen der EU besagt,
dass ein Asylgesuch nur in einem Land der EU, eben im sogenannten Erstasylland,
gestellt werden kann. Um nachzuweisen, dass ein Gesuch bereits in einem
anderen EU-Land gestellt wurde, braucht es ein EU-weites, vernetztes Fingerabdrucksystem,
das "Eurodac". Dieses funktioniert aber auf längere Sicht
noch nicht. Falls es dereinst einmal funktionieren sollte, wird die Zuwanderung
in die Schweiz noch zusätzlich verschärft. Solange unser Land
nämlich für Asylsuchende derart attraktiv ist, werden noch mehr
illegale Einwanderer die Schweiz direkt als Erstasylland "wählen"
und dann auch bleiben.
Es gibt nur eine taugliche Massnahme: Die hohe Attraktivität der
Schweiz für Asylsuchende und Scheinflüchtlinge (bezüglich
Fürsorgeleistungen, Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung,
zahnärztliche und ärztliche Leistungen, Verlängerung des
Aufenthaltes durch missbräuchliche Beschwerden) muss drastisch gesenkt
werden. Die kürzlich lancierte Volksinitiative der SVP "gegen
Asylrechtsmissbrauch" sorgt dafür! Ebenso verdienen die beiden
Asylvorlagen vom 13. Juni ein klares Ja. Insbesondere mit der Verschärfung
der Papiervorschrift für Asylsuchende (zur Offenlegung der wahren
Identität), sind sie ein kleiner aber wichtiger Schritt zur Bekämpfung
des Asylrechtsmissbrauchs.
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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