Laut Presseberichten und auf Grund der Auskünfte von Behörden
können derzeit mindestens 600 Kriminelle wegen des Krieges nicht
nach Ex-Jugoslawien ausgeschafft werden. Straffällige Asylanten,
deren Ausschaffung nicht möglich ist, müssen auf Grunde des
geltenden Rechts nach max. 9 Monaten aus der Ausschaffungshaft entlassen
werden, oder sie können - weil wegen der Kriegssituation keine Aussicht
auf baldige Ausschaffung besteht - gar nicht in Ausschaffungshaft genommen
werden.
Solche kriminellen oder renitenten Asylbewerber (und auch Kriminaltouristen)
laufen frei herum. Viele tauchen unter und betätigen sich weiterhin
kriminell, oder sie fallen der Fürsorge zur Last. Diese skandalösen
Zustände setzen den Rechtsstaat ausser Kraft, sie gefährden
die Sicherheit unserer Bevölkerung und spotten jeder Beschreibung.
Ich bitte den Bundesrat, zu den folgenden Fragen rasch Stellung zu nehmen:
- Sind dem Bundesrat diese Missstände bekannt und kann er die Zahl
der entsprechenden straffälligen Asylbewerber und Kriminaltouristen
präzisieren?
- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die geschilderten Missstände
in einem Rechtsstaat unhaltbar sind und dass sie zu Gunsten der Sicherheit
unserer Bevölkerung und auch zu Gunsten echter Flüchtlinge
rasch behoben werden müssen?
- Ist der Bundesrat bereit, unverzüglich, eventuell mit dringlichem
Bundesbe-schluss, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen (ANAG,
etc.), damit kriminelle und renitente Asylanten (und allenfalls Kriminaltouristen),
die aus den erwähnten Gründen nicht ausgeschafft oder nicht
einmal in Ausschaffungshaft genommen werden können, in einer bewachten
Einrichtung (vom Militär nicht mehr benützte Baracken, alte
Kaserne) interniert werden?
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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