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    Nationalrat - Hans Fehr
Ich habe am 8. Dezember 1999 die folgende Dringliche Anfrage eingereicht:
Rückführungskonzept für Kosovo-Albaner statt Privilegierung von Roma
Artikel, 10. Dezember 1999


Von den rund 70'000 von der Schweiz aufgenommenen Kriegsflüchtlingen aus dem Kosovo sind erst knapp 12'000 wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Dies, obwohl im Kosovo seit etlichen Monaten kein Krieg mehr herrscht, obwohl aus andern Ländern hunderttausende kosovo-albanischer Kriegsflüchtlinge längst wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind und obwohl die Schweiz eine weit überdurchschnittliche Rückkehrhilfe bezahlt (bis Ende November 1999 Gesamtleistungen von rund Fr. 5'000.-- pro erwachsene Person, während Deutschland und Österreich etwa Fr. 350.-- bezahlen).

Zudem hat der Bundesrat den Entscheid, dass die Kosovo-Kriegsflüchtline die Schweiz bis zum 31. Mai 2000 zu verlassen hätten, sogleich wieder verwässert, und festgestellt, dass viele Verfahren noch etliche Jahre in Anspruch nehmen würden.

Im weiteren hat das Bundesamt für Flüchtlinge bekanntgegeben (NZZ vom 1.12.99), dass Roma und Angehörige verwandter Minderheiten aus dem Kosovo vorläufig in der Schweiz bleiben können; es werden keine Wegweisungen vollzogen, und die Behandlung solcher Gesuche wird zurückgestellt. Dies aufgrund eines Rechtsgutachtens, welches das "Forum gegen Rassismus", an dem auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe beteiligt ist, bei Professor Walter Kälin in Auftrag gegeben hat.

Ich bitte den Bundesrat daher dringend um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wann wird der Bundesrat ein verbindliches Konzept vorlegen, welches sicherstellt, dass die Wegweisung nicht ausreisewilliger Kosovo-Kriegsflüchtlinge bis spätestens am 31. Mai 2000 tatsächlich vollzogen wird?

  2. Bundesrat Arnold Koller hat im Zusammenhang mit der Revision des Asylgesetzes mehrfach erklärt, eine kollektive Aufnahme von vorübergehend Schutzbedürftigen werde auch kollektiv wieder beendet, sobald dies die Situation im Herkunftsland erlaube. Ist der Bundesrat bereit, diese Zusicherung auch im Fall der Kosovo-Albaner konsequent wahrzumachen? Ist er bereit, allfällige Rekurse, nötigenfalls mit dringlichem Bundesbeschluss, für nichtig zu erklären?

  3. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass mit der fragwürdigen Privilegierung von Roma aus dem Kosovo ein gefährliches Signal gesetzt wird, das zum missbräuchlichen Asylsuchen in der Schweiz geradezu einlädt? (Bisher wurden Roma asylrechtlich wie andere Kosovo-Albaner behandelt).

  4. Aufgrund welcher Kriterien ist der Bundesrat von der bisherigen Praxis gegenüber Roma abgewichen?

  5. Ist der Bundesrat bereit, diese Privilegierung rasch rückgängig zu machen oder wird seine Politik - wie schon bei den "Dringlichen Massnahmen im Asylbereich" - durch den Druck von Hilfswerken und Rechtsprofessoren bestimmt?


Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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