Von den rund 70'000 von der Schweiz aufgenommenen Kriegsflüchtlingen
aus dem Kosovo sind erst knapp 12'000 wieder in ihre Heimat zurückgekehrt.
Dies, obwohl im Kosovo seit etlichen Monaten kein Krieg mehr herrscht,
obwohl aus andern Ländern hunderttausende kosovo-albanischer Kriegsflüchtlinge
längst wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind und obwohl die
Schweiz eine weit überdurchschnittliche Rückkehrhilfe bezahlt
(bis Ende November 1999 Gesamtleistungen von rund Fr. 5'000.-- pro erwachsene
Person, während Deutschland und Österreich etwa Fr. 350.-- bezahlen).
Zudem hat der Bundesrat den Entscheid, dass die Kosovo-Kriegsflüchtline
die Schweiz bis zum 31. Mai 2000 zu verlassen hätten, sogleich wieder
verwässert, und festgestellt, dass viele Verfahren noch etliche Jahre
in Anspruch nehmen würden.
Im weiteren hat das Bundesamt für Flüchtlinge bekanntgegeben
(NZZ vom 1.12.99), dass Roma und Angehörige verwandter Minderheiten
aus dem Kosovo vorläufig in der Schweiz bleiben können; es werden
keine Wegweisungen vollzogen, und die Behandlung solcher Gesuche wird
zurückgestellt. Dies aufgrund eines Rechtsgutachtens, welches das
"Forum gegen Rassismus", an dem auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe
beteiligt ist, bei Professor Walter Kälin in Auftrag gegeben hat.
Ich bitte den Bundesrat daher dringend um die Beantwortung der folgenden
Fragen:
- Wann wird der Bundesrat ein verbindliches Konzept vorlegen, welches
sicherstellt, dass die Wegweisung nicht ausreisewilliger Kosovo-Kriegsflüchtlinge
bis spätestens am 31. Mai 2000 tatsächlich vollzogen wird?
- Bundesrat Arnold Koller hat im Zusammenhang mit der Revision des Asylgesetzes
mehrfach erklärt, eine kollektive Aufnahme von vorübergehend
Schutzbedürftigen werde auch kollektiv wieder beendet, sobald dies
die Situation im Herkunftsland erlaube. Ist der Bundesrat bereit, diese
Zusicherung auch im Fall der Kosovo-Albaner konsequent wahrzumachen?
Ist er bereit, allfällige Rekurse, nötigenfalls mit dringlichem
Bundesbeschluss, für nichtig zu erklären?
- Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass mit der fragwürdigen
Privilegierung von Roma aus dem Kosovo ein gefährliches Signal
gesetzt wird, das zum missbräuchlichen Asylsuchen in der Schweiz
geradezu einlädt? (Bisher wurden Roma asylrechtlich wie andere
Kosovo-Albaner behandelt).
- Aufgrund welcher Kriterien ist der Bundesrat von der bisherigen Praxis
gegenüber Roma abgewichen?
- Ist der Bundesrat bereit, diese Privilegierung rasch rückgängig
zu machen oder wird seine Politik - wie schon bei den "Dringlichen
Massnahmen im Asylbereich" - durch den Druck von Hilfswerken und
Rechtsprofessoren bestimmt?
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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