Hans Fehr, Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau



Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Bundesrätin Keller-Sutter ist gefordert

Von Hans Fehr, Nationalrat von 1995-2015, in dieser Eigenschaft Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Oberstleutnant

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23.7.2020

Nun kommt die bittere Realität: Die enormen Asylkosten schlagen ab 2020 definitiv auf die Gemeinden durch – was vielerorts zu markanten Steuererhöhungen führen wird. Denn nach fünf Jahren Aufenthalt ist laut Gesetz für einen anerkannten Flüchtling nicht mehr der Bund finanziell zuständig, sondern die entsprechende Gemeinde. Bei den vorläufig Aufgenommenen sind es sieben Jahre. Seit dem „Schlüsseljahr“ 2015, als nach Frau Merkels Willkommensruf „Wir schaffen das!“ über eine Million Migranten nach Deutschland strömten – und fast 40‘000 auch in die Schweiz – ist nun die Fünfjahresfrist abgelaufen. Und die Gemeinden werden künftig für diese Leute  – zusätzlich zu den übrigen Asylkosten – jedes Jahr zur Kasse gebeten. Es kann nur eine sinnvolle Lösung geben: Weil der Bund bzw. das Staatssekretariat für Migration die Asylentscheide fällt, muss der Bund nach dem Prinzip „Wer befiehlt, zahlt“ diese Kosten wesentlich länger tragen. Zudem muss die Asylgewährung generell verschärft werden.

Dazu kommt die skandalöse Tatsache, dass von zehn ausländischen Kriminellen, welche unser Land gemäss Gesetz verlassen müssten, vier als „Härtefälle“ hier bleiben, weil ein Landesverweis für sie angeblich „unzumutbar“ ist. Dies ist eine krasse Verletzung des Volkswillens. Der Bundesrat hat seinerzeit ausdrücklich betont, bei den Härtefällen gehe es um wenige Einzelfälle.

Beide Bereiche fallen in die Zuständigkeit von Justizministerin Keller-Sutter. Sie muss die Rechtsbestimmungen rasch anpassen, präzisieren oder verschärfen. Ihre Aussage zur unhaltbaren Praxis des Landesverweises, man werde „die Umsetzung der Gesetzesbestimmung im Herbst mit den Kantonen anschauen“, ist inakzeptabel. Sie muss unverzüglich handeln.   

Hans Fehr, Eglisau