Hans Fehr, Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau



Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Damals in der Auns

Von Hans Fehr, a. Nationalrat und Geschäftsführer der Auns, Eglisau ZH

Teil 11 meiner Erlebnisse aus 35 Jahren aktiver Politik

Um ein Gegengewicht zum Integrationsbüro zu schaffen, das den Uno- und EU-Beitritt mit Millionen von Steuergeldern vorantreibt, fordere ich am 8. Oktober 1999 mit einer Motion die Schaffung eines Souveränitätsbüros. Konkret wird der Bundesrat beauftragt, die finanziellen Aufwendungen für das Integrationsbüro zu halbieren und den gleichen Betrag einem zu schaffenden Souveränitätsbüro zukommen zu lassen – oder Institutionen, die sich für die Souveränität und die Unabhängigkeit unseres Landes einsetzen.

Zwar wird im Bundeshaus gebetsmühlenartig beteuert, das Büro diene lediglich der „unparteiischen Koordination, Beratung und Information in integrationspolitischen und -rechtlichen Belangen“. Tatsächlich wird aber von dieser Dienststelle mit rund 30 Mitarbeitern, die seit 1961 besteht, eine einseitige Integrationspolitik forciert: 1992 hat das Integrationsbüro massiv in die EWR-Abstimmung eingegriffen und 1996 in die Abstimmung für zusätzliche Staatssekretäre. Ebenso war der „Integrationsbericht 1999“ des Bundesrates ein eigentlicher Propagandabericht für den EU-Beitritt.

In seiner „Antwort“ auf die Motion betont der Bundessrat mit salbungsvollen Worten, das Integrationsbüro sei „für die durch den Bundesrat zu besorgende Interessenwahrung unseres Landes im Verhältnis zu EU unerlässlich“. Wie alle andern Amtsstellen des Bundes sei es an den verfassungsmässigen Auftrag des Bundesrates gebunden, die Unabhängigkeit der Schweiz zu wahren. Für ein Souveränitätsbüro bestehe daher keine Notwendigkeit.

Nach der Behandlung im Nationalrat wird der Vorstoss am 14. Dezember 2000 abgelehnt bzw. beerdigt. Beerdigt wird damit in Bundesbern auch der Wille, die souveräne Schweiz wenigstens in diesem Bereich zu stärken. Und es folgt 2002 der Beitritt zu politischen Uno und 2005 zum Schengener Unsicherheitsabkommen. Vor allem bei Letzterem wird von Seiten des Integrationsbüros eine nie dagewesene Kampagne (notabene mit unseren Steuergeldern) geführt.

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Weil die Situation auch im Asylbereich einmal mehr eskaliert, reiche ich am 8. Dezember 1999 eine Dringliche Anfrage ein mit dem Titel „Verbindliches Rückführungskonzept für Kosovo-Albaner“. Meine Begründung: Von den rund 65‘000 in der Schweiz aufgenommenen Kriegsflüchtlingen aus dem Kosovo sind erst knapp 12‘000 wieder in ihre Heimat zurückgekehrt – obwohl in Kosovo seit vielen Monaten kein Krieg mehr herrscht und aus andern Ländern Hunderttausende kosovarischer Kriegsflüchtlinge längst wieder heimgekehrt sind. Zudem zahlt die Schweiz an die Kosovaren eine weit überdurchschnittliche Rückkehrhilfe von bis zu 5‘000 Franken pro Person (gegenüber den 350 Franken, die beispielsweise Deutschland und Österreich gewähren).

Meine zentralen Fragen an den Bundesrat lauten: 1. Wann liegt ein verbindliches Konzept aus dem Justizdepartement von Arnold Koller vor, welches sicherstellt, dass die Wegweisung nicht ausreisewilliger Kosovaren bis Ende Mai 2000 tatsächlich vollzogen wird? 2. Bundesrat Koller hat bei der Revision des Asylgesetzes erklärt, dass eine kollektive Aufnahme (ohne Einzelprüfung) vorübergehend Schutzbedürftiger auch kollektiv wieder beendet werde, sobald es die Situation im Herkunftsland erlaube. Wird er diese Zusicherung auch im Fall der Kosovo-Albaner konsequent erfüllen?

Die Antwort – Sie ahnen es schon – ist ausweichend bis unverbindlich. Schlussendlich sind weniger als die Hälfte (der ursprünglich 65'000 Kosovo--Albaner) in ihre Heimat zurückgekehrt. Sie sind unter dem Titel „vorläufige Aufnahme, Härtefall, Heirat“ und dergleichen hier geblieben. (Und viele haben uns in der Folge – vornehm ausgedrückt – allerhand Probleme gemacht). Trotzdem hat die Schweiz allein im Jahr  1999 rund 110 Millionen Franken für die Hilfe im Kosovo eingesetzt.

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Am 13. Dezember 1999 stellt Bundespräsidentin Ruth Dreifuss die bundesrätlichen Ziele für das Jahr 2000 vor. Die beiden wichtigsten lauten:

Einmal mehr schwächt der Bundesrat mit solchen Zielen die Unabhängigkeit und die Neutralität unseres Landes – und mit der Solidaritätsstiftung stellt er zudem die gewaltigen Leistungen der Aktivdienstgeneration und der damals Verantwortlichen in Frage.

(Fortsetzung folgt)



Hans Fehr