Hans Fehr, Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau



Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Damals in der Auns

Von Hans Fehr, a. Nationalrat und Geschäftsführer der Auns, Eglisau ZH

Teil 4 meiner Erlebnisse aus 35 Jahren aktiver Politik

Im Frühjahr 1998 – zwei Jahre nachdem die Schweiz unter Bundesrat Ogi der „Nato-Partnerschaft für den Frieden“ beigetreten ist – legt die Kommission Brunner ihren „Nato-Anpassungsbericht“ zur Entwicklung der Armee vor. Auns-Präsident Christoph Blocher lehnt diesen Irrweg (illusorischer „Sicherheit durch Kooperation“) als einziges Kommissionsmitglied ab und präsentiert einen eigenen Bericht zur künftigen Entwicklung der Armee auf der Grundlage der bewaffneten Neutralität.

Blocher doppelt am 27. April 1998 mit einer Interpellation unter dem Titel „Neutralitätspolitisch bedenkliche Vorfälle im Schweizerischen Verteidigungsdepartment“ nach und stellt fest:

Im VBS wird angeblich der Kauf von Transporthelikoptern für militärische Auslandeinsätze und von „Nato-kompatiblen“ Systemen und Führungseinrichtungen vorbereitet. Fremde Truppen sollen bei Übungen auf Schweizer Territorium und in unserem Luftraum eingesetzt werden. Die französische Luftwaffe soll simulierte Angriffsübungen in der Schweiz fliegen, beispielsweise auf die Grimsel-Staumauer (!)

Und er will vom Bundesrat wissen: Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass unser kostbarstes aussenpolitisches Gut – die Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit – schweren Schaden leidet, wenn fremde Truppen bei uns an militärischen Übungen teilnehmen? Ist der Bundesrat bereit, klare Richtlinien zu erlassen, die der Armeeführung die Verletzung der Neutralitätspflichten verunmöglichen? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass mit dem Strategiewandel* der Nato die Verpflichtungen, die wir mit der „Partnerschaft für den Frieden“ eingegangen sind, überprüft werden müssen? (*Laut neuer Strategie soll dieNato soll nicht mehr zum Schutz des Territoriums der Mitglieder dienen, sondern zu einem weltweit operierenden Instrument zur  Wahrung gemeinsamer Interessen umgebaut werden.)

Die Antwort (bzw. Nicht-Antwort) des Bundesrates ist nebulös, er relativiert, redet die Dinge schön und verweist auf die „Politischen Leitlinien für den Sicherheitspolitischen Bericht 2000“.

Weil diese Politischen Leitlinien die falsche Stossrichtung des Brunner-Berichts noch verstärken und zudem Schweizer Soldaten zur „Friedenssicherung“ ins Ausland geschickt werden sollen, verbreiten wir am 14. September 1998 das folgende Communiqué (hier in gekürzter Form):

Gefährliches Abrücken von der immerwährenden, bewaffneten Neutralität
Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz nimmt mir grosser Besorgnis zur Kenntnis, dass in der zukünftigen Sicherheitspolitik der Schweiz – trotz gegenteiliger Beteuerungen aus dem VBS – von unserer Neutralität abgerückt werden soll. Mit einer vorgezogenen Revision des Militärgesetzes im Jahr 1999 will man die baldige Bewaffnung von „Schweizer Friedenstruppen“ im Ausland zum „Selbstschutz“ ermöglichen; im VBS denkt man an Schützenpanzer mit Maschinengewehr. Damit würden die besonderen Stärken der neutralen Schweiz zur internationalen Friedensförderung – humanitäre Einsätze, Vermittlerdienste, Direkthilfe vor Ort, Rotes Kreuz, Katastrophenhilfe – aufs Schwerste gefährdet.

Die Auns wird jeglicher Verwässerung oder gar Preisgabe unserer Neutralität und Unabhängigkeit entgegentreten und gegen eine vorgezogene Militärgesetzrevision nötigenfalls das Referendum ergreifen.

Wir haben in der Folge das Referendum unter dem Leitsatz „Keine Schweizer Soldaten im Ausland – keine ausländischen Soldaten in der Schweiz“ dann auch ergriffen  – leider ohne Abstimmungserfolg. Die Konsequenz: Jährlich werden mindestens 50 Millionen Franken für fragwürdige Alibi-Militäreinsätze (Neudeutsch peace keeping) insbesondere im Kosovo  verbraten.

*

Mitte 1998 wird aus Bundesbern euphorisch verkündet: „Durchbruch bei den bilateralen Verhandlungen mit Brüssel“ (sie laufen seit Dezember 1994) – „Durchbruch vor allem bei der harten Knacknuss des freien Personenverkehrs!“

In einer umfassenden Analyse kommt die Auns zum Schluss: „Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit wäre eine untragbare Belastung für die Schweiz!“ Denn es liegt auf der Hand: Die viersprachige Schweiz mit vergleichsweise hohen Löhnen, niedriger Arbeitslosigkeit und hohen Sozialleistungen wird bei freiem Personenverkehr unweigerlich einem starken Zuwanderungsdruck ausgesetzt. Dieser Druck würde solange andauern, bis die Schweiz auf EU-Niveau gesunken wäre.  Würden nach dem Schengener „Evangelium“ („Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden“) auch noch die Grenzkontrollen weitgehend abgeschafft, so wären die Folgen erst recht gravierend: Lohndruck, mehr Arbeitslose (v.a. ältere Schweizer), mehr Kriminalität, gefährdete Sozialwerke, weniger Wohlstand, Gefahr für unsere freiheitlichen Werte.   

Leider sind diese Konsequenzen in der Folge mehr und mehr Tatsache geworden. Mehrere Initiativen und Referenden von Seiten der SVP und der Auns wurden nach falschen Versprechungen und Drohungen des Bundesrates und gleichgesinnter Kreise abgelehnt oder nicht umgesetzt (Beispiele: Kampf gegen Schengen, 2005; Initiative „gegen Massenweinwanderung, 2014; Begrenzungs-Initiative, 2020). Die SVP und die Auns müssen den Kampf gegen die unkontrollierte Zuwanderung mit aller Kraft weiterführen und eine weitere Einbindung in die EU  (Rahmenvertrag!) verhindern. Sonst wäre die Schweiz nicht mehr die Schweiz.

(Fortsetzung folgt)



Hans Fehr