Hans Fehr, Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau



Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Die Willkür internationaler Gerichte

Von Hans Fehr, Nationalrat von 1995-2015, in dieser Eigenschaft Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Oberstleutnant

22.5.2024

Was bei Putin aufgrund seines barbarischen Angriffskriegs gerechtfertigt ist, erscheint bei Netanjahu absurd: Wie kommt der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs dazu, Ministerpräsident Netanyahu und seinen Verteidigungsminister, die für die Existenz ihres Landes kämpfen, in einen Topf zu werfen mit Massenmördern, welche für die Schreckenstat vom 7. Oktober 2023 verantwortlich sind? Wie kommt er dazu, sie gleichzustellen mit Terroristen, welche Israel auslöschen wollen und ihr eigenes Volk als Schutzschild missbrauchen – was zwangsläufig auch zu vielen zivilen Opfer auf palästinensischer Seite führt? Der Chefankläger stellt sich damit auf die Stufe der irregeleiteten Studenten an verschiedenen Hochschulen, welche künftig unsere „akademische Elite“ sein sollten.

In eine ähnliche Richtung – wenn auch auf einer andern Stufe – geht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg in Sachen „Klimaschutz-Defizit“ der Schweiz. Auch hier sitzen auf dem Richterstuhl Aktivisten, die politische Urteile fällen und sich Kompetenzen anmassen, die ihnen nicht zustehen.

So unterschiedlich die beiden Gerichte aufgrund ihrer Funktion und Tragweite auch sein mögen: Ihre wiederholten Willkür-Entscheide mahnen zu grösstmöglicher Vorsicht und Distanz. Das gilt auch für den EU-Gerichtshof, dem wir bei einer institutionellen Anbindung an Brüssel unterstellt würden. Wir bleiben ein souveräner Rechtsstaat und wollen keinen internationalen Willkür-Gerichten ausgesetzt sein.

Hans Fehr, Eglisau