Hans Fehr, Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau



Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Damals in der SVP

Von Hans Fehr, Nationalrat von 1995-2015, in dieser Eigenschaft Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Oberstleutnant

Teil 37 meiner Erlebnisse aus 35 Jahren aktiver Politik

Ab dem Frühjahr 1996 nehmen die Verhandlungen Schweiz-EU über künftige bilaterale Abkommen definitiv Fahrt auf. Dies insbesondere, nachdem sich die vier Bundesratsparteien auf eine Erweiterung des Mandats geeinigt haben. Im Personenverkehr wird die Gleichstellung von EU-Arbeitskräften mit Schweizern angestrebt, und später soll das Kontingentssystem (es wurde 1970 eingeführt und wird bis 2007 erfolgreich praktiziert) durch eine Schutzklausel abgelöst werden. Zudem soll über die schrittweise Zulassung von 40 Tonnen-Lastwagen mit gleichzeitiger Anhebung der Schwerverkehrsabgabe verhandelt werden.

Die SVP vertritt die strikte Haltung, dass das erweiterte Verhandlungsmandat keinesfalls auf einen freien Personenverkehr und auf die Preisgabe der 28 Tonnen-Limite hinauslaufen darf. Dies muss nötigenfalls mit Referendum verhindert werden. Wir verlangen vom Bundesrat im Gegenteil, dass er das EU-Beitrittsgesuch vom Mai 1992 umgehend zurückzieht und damit Brüssel klarmacht, dass unser Land souverän bleiben will und dass ein EWR/EU-Beitritt nicht in Frage kommt. Mit dieser klaren Haltung würde auch den Schweizer Unterhändlern der Rücken gestärkt.

Am 11. April 1996 veranstalten die SVP und die SP des Bezirks Meilen in der "Vogtei" Herrliberg ein Streitgespräch zwischen Christoph Blocher und Peter Bodenmann zum Thema EU/freier Personenverkehr/28 Tonnen-Limite. Der Saal ist mit über 700 Personen zum Bersten voll; 200 zusätzliche Interessierte verfolgen das Geschehen in einem Nebensaal auf Grossleinwand.

Bodenmann hat trotz einem gewissen Walliser Charme und trotz einer sehr speziellen "Defensiv-Taktik" einen schweren Stand: Mehrmals lobt er Christoph Blocher für dessen klare Haltung, weil nur so gute Lösungen resultieren könnten. Und er lobt auch immer wieder "de Üeli Mürer" (Parteipräsident Ueli Maurer), der begriffen habe, dass es sich die Schweiz nicht leisten könne, weitere drei Jahr über bilaterale Lösungen zu streiten. Immerhin bekennt Bodenmann offen, Befürworter eines raschen EU-Beitritts zu sein. Der Spagat, dies mit den bilateralen Verhandlungen und mit der folgenschweren Personenfreizügigkeit in Einklang zu bringen, misslingt ihm aber völlig - obwohl er immer wieder die Notwendigkeit flankierender Massnahmen beschwört, mit denen er Schweizer Arbeitnehmer schon damals vor Lohndumping schützen will. (Es gibt am linken Polit-Himmel nichts Neues unter der Sonne).

Blocher gewinnt die Leute rasch mit Aussagen wie: "Nach dem EWR-Nein hat der Bundesrat den Auftrag, die Unabhängigkeit der Schweiz zu wahren. Zuerst muss das Beitrittsgesuch zurückgezogen werden, sondern diktiert uns Brüssel jeden Vertrag. Es sind die südlichen EU-Länder mit vielen Arbeitslosen wie Spanien, Portugal und Italien, die auf einen freien Personenverkehr drücken, damit sie ihre Arbeitslosen "exportieren" können. Die Sozialdemokraten hatten schon immer einen Hang zu diesem internationalen Zeug. Die Schweiz muss bei den Verhandlungen über den freien Personenverkehr und die 28 Tonnen-Limite der EU klar machen: bis hierher und nicht weiter! Nachgeben darf man erst am Schluss von Verhandlungen."

Am 21. Juni 1999 werden Brüssel und Bern die sieben bilateralen (sektoriellen) Akommen unterzeichnen. Sie betreffen die Bereiche Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr und Forschung. Die Verträge werden dann als sogenannte "Bilaterale I" am 21. Mai 2000 vom Volk mit 67,2 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen und am 1. Juli 2002 in Kraft gesetzt. Dass die Schweiz fortan immer wieder als "Rosinenpickerin" bezeichnet wird, ist absurd. Hauptprofiteurin ist eindeutig die EU. Das Kernproblem ist wegen der unkontrollierten Zuwanderung eindeutig die Personenfreizügigkeit. Darum ist ein Ja zur Begrenzungsinitiative, über die wir im Mai 2020 abstimmen werden, von grösster Wichtigkeit für unser Land.

*

Am 1. Mai 1996 kommt es im Rahmen der sogenannten "Nachdemo" einmal mehr zu schweren Ausschreitungen - mit verletzten Personen und Sachbeschädigungen von rund 300'000 Franken. Die linke Aktivistin Andrea Stauffacher kann den vermummtem Krawallanten ungehindert "Anweisungen" per Mikrophon geben. Und obwohl der "Revolutionäre Aufbau" wochenlang mit Flugblättern, Plakaten und in gewissen Medien zum Voraus zur "Nachdemo" aufgerufen und das Klima angeheizt hat, ist seitens der Behörden keine Reaktion erfolgt. Im Gegenteil: SP-Polizeivorstand Neukomm bewilligt für den Folgetag sogar eine erneute Demonstration - was einer Aufforderung zu erneuten Gewalttaten und zum Landfriedensbruch gleichkommt.
Die SVP-Kantonsratsfraktion hat endgültig genug und stellt die folgenden Forderungen:
1.Die Strafen für Aufrufe zu gewalttätigen "Demos" sind drastisch zu verschärfen.
2. Das Vermummungsverbot ist vom Stadtzürcher Polizeivorstand konsequent durchzusetzen.
3. Chaoten sind mit der ganzen Härte des Gesetzes strafrechtlich und finanziell zur Rechenschaft zu ziehen.
4. Gegen Rädelsführer ist von Amtes wegen unverzüglich Strafanzeige zu erheben.
5. Rädelsführer sind in Präventivhaft zu nehmen.
6. Es braucht dringend einen Staatsschutz, der diesen Namen auch verdient.

In der Zwischenzeit ist der Staatsschutz mit dem neuen Gesetz, das zum Beispiel beim Verdacht auf terroristische Vorbereitungshandlungen die Telefonüberwachung, die Verwanzung von privaten Räumen und das Eindringen in Computersysteme ermöglicht, verbessert worden. Verhüllungen und Vermummungen im öffentlichen Raum werden bei Annahme der Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot", über die wir im Jahre 2010 abstimmen, endlich gesamtschweizerisch verboten.

Hans Fehr