Hans Fehr, Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau



Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Damals in der SVP

Von Hans Fehr, Nationalrat von 1995-2015, in dieser Eigenschaft Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Oberstleutnant

Teil 41 meiner Erlebnisse aus 35 Jahren aktiver Politik

Am 1. Dezember 1996 findet die Abstimmung über unsere Volksinitiative „gegen die illegale Einwanderung“ statt. Diese Initiative ist wegen der unhaltbaren Missstände im Asylwesen dringend nötig. Die Anerkennungsquote liegt schon damals bei nur rund 10 Prozent. Das heisst: 90 Prozent der Asylbewerber sind keine Flüchtlinge im Sinn der Genfer Konvention, sie sind in ihrem Herkunftsland nicht an Leib und Leben bedroht. Rund 85 Prozent der Asylbewerber kommen illegal in unser Land. Und schon damals betragen die jährlichen Kosten für das Asylwesen allein auf Bundesebene rund 1 Milliarde Franken (die Kosten für den Justiz- und Polizeibereich, für das Schulwesen, für den Sozial- und Gesundheitsbereich nicht eingerechnet). Zudem läuft die bereits fünfte Totalrevision des Asylrechts (seit dessen Einführung im Jahre 1981) in eine falsche Richtung: Links-grüne und pseudobürgerliche Kreise versuchen, den Flüchtlingsbegriff aufzuweichen und die Verfahren mit Härtefallkommissionen und mit einem ausgefeilten Rechts- und Beschwerdewesen zu torpedieren.

Die Initiative will die Schweiz für illegale Einwanderer unattraktiv machen, und zwar mit vier Massnahmen: 1. Auf die Asylbewerbung eines illegal Eingereisten wird nicht eingetreten. Er wird unter Vorbehalt des Rückschiebeverbotes ausgewiesen (Dieses besagt, dass kein Asylbewerber in ein Land ausreisen muss, wo ihm unmenschliche Behandlung droht). 2. Staatliche Lohnverwaltung: Einkünfte  von Asylbewerbern (mit Arbeitsbewilligung) werden für ihren Unterhalt und die Ausreise verwendet. 3. Ein Asylbewerber hat während des Verfahrens keinen Anspruch auf Einreise in die Schweiz. 4. Die Beschwerdeverfahren werden vereinfacht und verkürzt.

Während des intensiven Abstimmungskampfes tun wir alles, um den Leuten klarzumachen, worum es geht bzw. nicht geht: Das Asylrecht für echte Flüchtlinge wird nicht angetastet – es geht darum, dem Missbrauch einen Riegel zu schieben.   

Die Dulder oder gar Förderer des Missbrauches – Linke, Gutmenschen, Kulturschaffende, Hilfswerke, Pseudobürgerliche, Medien  etc. – schiessen aus allen Rohren gegen die Initiative. Sie sei Ausdruck „finsterster Kellerpolitik“ und dergleichen Unsinn mehr. Der zuständige Bundesrat Arnold Koller bezeichnet die Initiative als „überholt“: Die Missbräuche seien durch Bundesrat und Parlament bereits behoben worden, die Schweiz sei für Illegale nicht mehr attraktiv. Man habe alles im Griff. Um wieder einmal den legendären (leider verstorbenen) Regierungsrat Alfred Gilgen zu zitieren: Kollers Aussage ist „so falsch, dass nicht einmal das Gegenteil richtig wäre …“

Ein Beispiel: Das Asylzentrum Arbedo-Castione TI steht zu jener Zeit seit mehr als einem Jahr leer. Das ehemalige Motel diente von 1989 bis 1995 als Asylantenunterkunft. Schon beim Abschluss des Mietvertrages haben die Verantwortlichen jedes Mass verloren: Die vereinbarte Jahresmiete von 600‘000 Franken (!) ist im Vergleich zum reellen Mietwert von 12‘000 Franken (gemäss Schätzung eines neutralen Fachmanns) purer Wahnsinn. Aber auch die Kündigungsfrist ist völlig überrissen. Nachdem bereits während fünf Jahren 2,3 Millionen Franken zu viel an Miete bezahlt worden sind, muss das Bundesamt für Flüchtlinge (heute Staatssekretariat) die Zeche von 840‘000 Franken auch noch während 21 Monaten für das leerstehende Motel zahlen. Unterschrieben wurde der absurde Mietvertrag von Peter Arbenz, damals Chef des zuständigen Bundesamtes. Hat man (s. Herr Koller) wirklich „alles im Griff“?

Leider geht die Abstimmung am 1. Dezember 1996 knapp verloren: 46,4 Prozent Ja- stehen 53,6 Prozent Nein-Stimmen gegenüber. Immerhin hat die SVP im Alleingang fast 1 Million Stimmen geholt und an Glaubwürdigkeit gewonnen. Das Problem der illegalen Einwanderung und des Asylmissbrauchs ist damit nicht gelöst – bis auf den heutigen Tag! Im Gegenteil: Die Missstände haben sich drastisch verschärft – die Vollkosten sind auf jährlich 6-7 Milliarden Franken explodiert. Und seitdem jeder Asylant einen Gratis-Anwalt beanspruchen darf, haben die Beschwerdefälle logischerweise stark zugenommen. Abhilfe tut not!

Aber der Reihe nach: Am kommenden 17. Mai muss es unter allen Umständen gelingen, die „Begrenzungsinitiative“ zum Erfolg zu führen und die Massenzuwanderung zu stoppen. All jene, denen unsere Heimat am Herzen liegt, müssen Ja sagen, sonst haben wir bald eine „10 Millionen-Schweiz“ mit unhaltbaren Zuständen. Es ist mir unbegreiflich, dass die FDP-Bundesrätin Keller-Sutter die Personenfreizügigkeit wie das goldene Kalb umtanzt und Halb- und Unwahrheiten über die Begrenzungsinitiative von sich gibt – oder ist sie gar keine Bürgerliche?  

*

Im Lauf des Herbstes 1996 werden neue Fakten bzw. Verfehlungen im Mordfall Hauert auf dem Zollikerberg bekannt. Erich Hauert, wegen elf Vergewaltigungen und zwei Sexualmorden zu lebenslanger Haft verurteilt, begeht im Hafturlaub den entsetzlichen Mord an der Pfadfinderführerin Pasquale Brumann. Ihre Leiche war am 30. November 1993 gefunden worden.

Nun werden in diesem Fall neue schwere Vorwürfe wegen Fehleistungen und Versäumnissen in der Justizdirektion erhoben. So wird u.a. bekannt, dass der zuständige Staatsanwalt den damaligen Justizdirektor Moritz Leuenberger mehrmals schriftlich auf die large, unverantwortliche Urlaubspraxis für gemeingefährliche Straftäter hingewiesen hat – unverständlicherweise ohne jede Reaktion. Die damalige Gefängnispsychiaterin der Strafanstalt Pöschwies bezeichnete den Straftäter Hauert in einem Schreiben an die Direktion als therapieunwillig und nur auf Urlaub bedacht – wiederum ohne Erfolg. Zudem hat die von Leuenberger eingesetzte verwaltungsinterne (und daher befangene) Untersuchungskommission wesentliche Fragen zum Fall Hauert nicht oder nur ausweichend beantwortet. 

Die SVP-Kantonsratsfraktion fordert deshalb die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission, welche die Widersprüche und Fehler der verantwortlichen Justizdirektion im Zusammenhang mit dem Mordfall Hauert umfassend aufklärt und die Verantwortlichen beim Namen nennt. Geprüft werden soll zu diesem Zweck auch die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission mit umfassenden Befugnissen.

Auch wenn der Strafvollzug in der Folge verschärft wird – Leuenberger selbst bleibt unangetastet. Er wird 1995 (bis 2010) sogar Bundesrat und versteht es, gehätschelt von den Medien, sich durch allerlei Fehleistungen durchzuwursteln – und sich sogar als Gelegenheits-Spassmacher zu inszenieren.

(Fortsetzung folgt)



Hans Fehr