Hans Fehr, Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau



Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Ein Kriegsverbrecher als Präsident?

Von Hans Fehr, Nationalrat von 1995-2015, in dieser Eigenschaft Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Oberstleutnant

Kurzartikel 6.4.2022 - („Internationaler Strafgerichtshof“, TA-Medien, 6.4.2022)

Nach den neuesten Gräueltaten der russischen Invasionsarmee ist das Mass nun endgültig voll: Bei Putins „militärischer Spezialaktion“, die nun schon rund sieben Wochen dauert, wurden zweifelsfrei schlimmste Kriegsverbrechen begangen. Aber werden sie auch geahndet?

Ein Völkerrechtsprofessor hat kürzlich in der SRF-Nachrichtensendung „10 vor 10“ und in andern Medien wie folgt Stellung genommen: Um eine Verurteilung Putins und weiterer Verantwortlicher zu ermöglichen, müsse eine umfangreiche Beweisaufnahme vorgenommen und alles im Detail dokumentiert werden, es müssten Gerichtsmediziner beigezogen und zahlreiche Zeugen befragt werden. Und wörtlich: „Bis es zur Anklage und zu einer Verurteilung kommt, kann es Jahre dauern.“ Ein blanker Hohn für alle Gefolterten und Ermordeten und ihre Hinterbliebenen – und unerträglich für jedes gesunde Rechtsempfinden. Ich bin überzeugt: Wenn der Wille vorhanden ist, können diese Verfahren in kurzer Zeit durchgeführt und abgeschlossen werden, denn die Tatsachen und Beweise sind erdrückend.

Und was Putin persönlich betrifft: Beim Nürnberger Hauptprozess 1945/46 gegen die Nazi-Verbrecher – damals juristisches Neuland – wurden vier Hauptanklagepunkte formuliert, u.a. die „Führung eines Angriffskrieges“, was die Hinrichtung durch den Strang zur Folge hatte. Und genau diesen Anklagepunkt erfüllt Putin zu hundert Prozent. Ich hoffe, dass ihn der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (wenn auch in Abwesenheit) als Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch die Russische Föderation kann sich auf Dauer keinen Kriegsverbrecher als Präsidenten leisten.

Hans Fehr, Eglisau