Hans Fehr, Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau
Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015
Von Hans Fehr, Nationalrat von 1995-2015, in dieser Eigenschaft Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Oberstleutnant
Meine Beiträge30.12.2018
Nachdem der Bundesrat aus Angst vor
dem zunehmenden Widerstand gegen das sogenannte Rahmenabkommen Schweiz-EU
dessen Behandlung im Parlament und eine Volksabstimmung bis auf weiteres
verschoben hat, kommen nun allerlei Schönredner auf den Plan.
So lobt der Europarechts-Professor Matthias Oesch von der Universität Zürich den Europäischen
Gerichtshof EuGH als "unparteiische" Instanz, die "nicht den Interessen der EU" verpflichtet
sei. Das ist barer Unsinn. Der EuGH hat die Aufgabe, alles Recht, das in der EU zur Anwendung
gelangt, durchzusetzen und die Gemeinschaft zu stärken. Der EuGH versteht sich als starker
Motor der Gleichschaltung in Europa nach EU-Vorgabe. Er ist faktisch "kooperativer Partner"
von EU-Kommission und Ministerrat, deren Macht er stützt und legitimiert. Das macht ihn für
die Schweiz besonders gefährlich. Auch das Schiedsgericht, das als Schlichtungsstelle
angepriesen wird, ist zwingend an die Vorgaben des EuGH gebunden.
Dass auch Swissmem-Präsident Hans Hess für den nun vorliegenden Rahmenvertrag mit
dem "Argument" wirbt, andernfalls seien der bilaterale Weg und der künftige Marktzugang
gefährdet (NZZ, 27.12.2018), ist doppelt falsch: Erstens würde der Rahmenvertrag, der
uns fremdem Recht und fremden Richtern unterstellt und Sanktionen (Strafmassnahmen)
gegen die Schweiz beinhaltet, den bilateralen Weg nicht weiterführen, sondern ihn
im Gegenteil zerstören. Denn "bilateral" bedeutet, dass zwischen gleichberechtigten
Partnern Probleme im gegenseitigen Interesse gelöst werden. Zum Zweiten: Das
entscheidende aussenwirtschaftliche Vertragswerk für unser Land sind bekanntlich
die Freihandelsabkommen von 1972; diese werden von keiner Seite in Frage gestellt.
Darum: Vorsicht vor Schönrednern - und Nein zum Rahmenvertrag!