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Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Schönrednerei um den Europäischen Gerichtshof

Von Hans Fehr, Nationalrat von 1995-2015, in dieser Eigenschaft Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Oberstleutnant

Meine Beiträge

30.12.2018

Nachdem der Bundesrat aus Angst vor dem zunehmenden Widerstand gegen das sogenannte Rahmenabkommen Schweiz-EU dessen Behandlung im Parlament und eine Volksabstimmung bis auf weiteres verschoben hat, kommen nun allerlei Schönredner auf den Plan.

So lobt der Europarechts-Professor Matthias Oesch von der Universität Zürich den Europäischen Gerichtshof EuGH als "unparteiische" Instanz, die "nicht den Interessen der EU" verpflichtet sei. Das ist barer Unsinn. Der EuGH hat die Aufgabe, alles Recht, das in der EU zur Anwendung gelangt, durchzusetzen und die Gemeinschaft zu stärken. Der EuGH versteht sich als starker Motor der Gleichschaltung in Europa nach EU-Vorgabe. Er ist faktisch "kooperativer Partner" von EU-Kommission und Ministerrat, deren Macht er stützt und legitimiert. Das macht ihn für die Schweiz besonders gefährlich. Auch das Schiedsgericht, das als Schlichtungsstelle angepriesen wird, ist zwingend an die Vorgaben des EuGH gebunden.

Dass auch Swissmem-Präsident Hans Hess für den nun vorliegenden Rahmenvertrag mit dem "Argument" wirbt, andernfalls seien der bilaterale Weg und der künftige Marktzugang gefährdet (NZZ, 27.12.2018), ist doppelt falsch: Erstens würde der Rahmenvertrag, der uns fremdem Recht und fremden Richtern unterstellt und Sanktionen (Strafmassnahmen) gegen die Schweiz beinhaltet, den bilateralen Weg nicht weiterführen, sondern ihn im Gegenteil zerstören. Denn "bilateral" bedeutet, dass zwischen gleichberechtigten Partnern Probleme im gegenseitigen Interesse gelöst werden. Zum Zweiten: Das entscheidende aussenwirtschaftliche Vertragswerk für unser Land sind bekanntlich die Freihandelsabkommen von 1972; diese werden von keiner Seite in Frage gestellt.

Darum: Vorsicht vor Schönrednern - und Nein zum Rahmenvertrag!